Ratenzahlung bei Strafe - welche Höhe ist angemessen?
Es geht darum dass sich jemand strafbar gemacht hat. Es ist zu einer Verurteilung gekommen, das Urteil lautete 30TS a 30 Euro.
Außer dem Einkommen von ca. 900 Euro netto hat der jenige kein Einkommen oder Vermögen.
Deshalb hat er bei der Staatsanwaltschaft Stundung bzw. Ratenzahlung beantragt.
Der Staatsanwalt bittet nun um realistische Ratenvorschläge.
Es bleiben aber von den 900 netto nach abzug von Miete etc. (Festkosten) noch etwa 400 Euro monatlich zum Lebensunterhalt (auch Fahrkosten, Kleidung etc...) übrig.
Was für ein Betrag ist realistisch als Rate für den Staatsanwalt?
9 Antworten
Ein Hartz IV-Empfänger hat 374 €,aber in der Regel keine Fahrtkosten.
Zuerst mal sollte man dem Gericht eine Übersicht über die Festkosten geben.
Dann schauen wo man vielleicht noch Geld einsparen kann,also alles Überflüssige weg.
Wenn man nichts streichen kann halte ich eine Ratenzahlung von 25-35 €für angemessen.
Hört sich gut an...
das einzig "Überflüssige" ist der Hund, aber der wird ja hoffentlich okay sein.
Statt Auto nur noch ´n Roller und ´n Fahrrad (Busfahren ist §"§$%")
Statt Schnitzel nur noch ´n Butterbrot ;-(
Statt Bier und Schnaps nur noch Wasser ;-(
Naja Spaß muß sein...
in der regel sind 10% als rate angemessen,aber du kannst auch sagen ich zahle nix und möchte die geldstrafe absitzen und das wären dann 30 tage.
75 EUR auf zwölf Monate wären hier ein vernünftiger Vorschlag. Dazu kommen ja nun leider auch noch die Kosten des Verfahrens.
PS: bleiben die Raten aus, wird der Ratenzahlungsvertrag widerrufen und der Restbetrag ist wieder komplett fällig.
Die Geldstrafe wandert in die Stadtkasse, nicht in die Tasche des Staatsanwaltes !! Bleib doch bei den 30 Tagessätzen und versuche die Strafe in Gemeinnützige Arbeit um zu wandeln, dann arbeitest du 30 Tage a 6 Stunden und dann ist gut !! Du kannst ja auch 90 Tagessätze a 10,- € vorschlagen, aber wenn du die Strafe dann ab Arbeitest, dann arbeitest du da 90 Tage für !!
..also, in die Stadtkasse wandert bestimmt nichts^^
Ich würde einfach mal zum Rechtspfleger auf dem Gericht gehen, und bitte bitte machen, die haben mehr Einfluss auf die Staatsanwälte um die Strafe ab zu arbeiten !! Vielleicht solltet ihr aber vorher einen Termin beim Rechtspfleger machen, das kommt immer besser an !!
Ich würde mal mindestens 50 Euro anbieten, damit ist man zahlungswillig und bei dem Elnkommen erscheint mir das angemessen. Es werden sich aber über einen solangen Abzahlungszeitraum einige Zinsen ansammeln.
Zinsen? So ein Unsinn..
nee, mit Zinsen brauch ich nicht zu rechnen sagen die im Büro des StA.
ich weiß das, aber joyce offenbar nicht.
sorry hatte falsch geklickt...wollte dich gar nicht meinen ;-)
Nein, nein,
die 30 TS sind ja schon festgelegt.
Und die höhe der TS kann man nicht ändern, da 30 TS ja immer ein Nettogehalt ergeben müssen.
Auch das mit dem Abarbeiten ist gut, das wollen die aber nur dann machen wenn der jenige unter HArtz IV liegt, und das tut er definitiv nicht. Dann wäre es möglich die Strafe zu wandeln in 30 Tage gemeinnützige Arbeit.
Daß nicht der StA das Geld persönlich kassiert ist klar, aber er entscheidet es und es geht ja zunächst auf das Bankkonto der Staatsanwaltschaft...