Raten Vertrag aber Käufer zahlt nicht
HAllo ich habe einen Vertrag mit einem Käufer und er zahlt die letzte rate einfach nicht bzw bringt sie nicht vorbei kommt immer mit ausreden etc..
LAut vertrag sollte er am 15.02.2012 150€ 15.03.2012 150€ 15.04.2012 130€
Bezahlen doch da gab es ein hin und her und er hat es anderster bezahlt somit hab ich aber trozdem genau 300€ aber die letzten 130€ fehlen... was kann ich tun ..
4 Antworten
Hallo Theiss,
ich kann Deine Vereinbarung leider nicht lesen, aber bei Ratenzahlung muss es heissen : " " Die Ware bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung mein Eigentum ! "
Wenn das in Deiner Vereinbarung steht, schreibe ihn an und fordere ihn auf, Dir Dein Eigentum auszuhaendigen. Setze ihm eine Frist von etwa 14 Tagen, drohe ihm mit einer Anzeige.
Dann wird er sich sicher melden und Ihr koennt gemeinsam nach einer Loesung suchen.
Liebe Gruesse
Okay hab ich dan da was falsch geschrieben ?
Nein, Du hast Alles richtig gemacht ! Mahne ihn an, und wenn da Nichts kommt, gehst Du zur Polizei und erstattest Anzeige.
Vielen Dank fuers Sternchen !
Beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen.
was kostet das denn ?
okay kostet ca 48€ kann ich das dem käufer drauf knallen ?
Anzeigen - wenn was anderes nicht hilft, wohl die einzige Möglichkeit an dein Geld zukommen.
Du hast mit ihm einen rechtskräftigen Vertrag geschlossen die Ware ist bis zur vollen bezahlung deinen Eigentum .Sollte sich der Käufer nicht bezahlen .Ist der erste schritt die schriftliche MAhnung zweiter schritt ist der Gang zur Polizei wegen "betrugs" kannst aber auch zum gericht gehen und wie beschrieben nen Mahnbescheid holen .Sollte dies nicht fruchten kommt iregendwann der nette mensch von gericht vorbei mit dem Pfandsiegel.
Der Verkäufer bestätigt hiermit das die von ihm angeboten Ware, wie beschrieben, in einem guten zustand ist und einwandfrei funktioniert. Der Artikel wird auf Raten beim Verkäufer vom Käufer bezahlt. Der Käufer verpflichtet sich hiermit die angegebene zahlungs Vereinbarung fristgerecht einzuhalten und seinen Zahlungen nachzukommen. Sollte dies nicht der Fall sein hat der Verkäufer das recht seine Ware zurückzufordern. Der Kaufgegenstand befindet sich bereits im Besitz des Käufers. Der Käufer behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Eigentum mit der Bezahlung der letzten Kaufpreisrate (oder des vollständigen Kaufpreises) automatisch auf den Käufer übergeht.