Randale
In der Nacht war Krach bei meiner Untermieterin. Ihr EX-Mann schlug von draußen sehr heftig mit der Faust an Türen und Fenster. Er war betrunken. Dabei ging die Terrassenscheibe zu Bruch. Da meine Untermieterin und ich den selben Eingang haben, klingelte er auch bei mir an der Tür. Ich öffnete aber natürlich nicht. Ich bekam sehr starke Angst und Herzrasen und rief sofort die Polizei. Die Polizei war sofort da, aber ihr EX-Mann war inzwischen weg. Ich informierte meinen Vermieter über den Vorfall, doch irgendwie ließ ihn das völlig kalt. Er hofft, daß sich die Lage wieder beruhigt und daß der Mann nicht noch mehr kaputt macht. Ich fühle mich nicht mehr sicher in dem Haus. Alle anderen Nachbarn sind ruhig. Wäre dieser Vorfall ein Grund, meiner Untermieterin fristlos zu kündigen oder zumindest abzumahnen? Auf diesen Vorfall muß doch eigentlich der Vermieter und auch die Hausverwaltung entsprechend reagieren. Schließlich will ich angstfrei dort wohnen.
4 Antworten
Wenn der "Umgang" Deiner Untermieterin den Hausfrieden stört, so kann ich mir dies gut als Abmahnungs- oder Kündigungsgrund vorstellen. Denn niemand muss sich auf Dauer bedroht oder belästigt fühlen. Schön, wenn es Deinen Vermieter (noch) kalt lässt. Aber ich kann mir vorstellen, dass er in Handlungszwang gerät, wenn andere Bewohner sich beschweren oder womöglich die Miete kürzen. Dann bist Du als Hauptmieterin diejenige, welche eine Abmahnung erhält. Und das willst Du doch bestimmt nicht. Deine Untermieterin sollte bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken, damit sich der Ex unter Strafandrohung fern hält.
Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!
ich glaube fristlos kündigen ist nicht möglich, du solltest beim nächsten Mal wieder die Polizei rufen
Was hat dein Vermieter denn damit zu tun? Du bist die Vermieterin deiner Untermieterin und somit verantwortlich. Dass sich dein VM raushält, ist nachvollziehbar, denn was soll er tun? Er hat nicht an deine Untermieterin vermietet. Du hast vermietet und jetzt soll dein VM für Ruhe sorgen?
Ich fühle mich nicht mehr sicher in dem Haus
Dafür kann ein Vermieter aber nichts. Eine fristlose Kündigung deiner Untermieterin wäre vermutlich schwer durchzusetzen, da sie für das Handeln ihres Ex nicht verantwortlich ist. Trotzdem kannst du sie schriftlich dazu auffordern dafür Sorge zu tragen, dass soetwas nicht wieder vorkommt. Wie sie das dann handhabt ist ihr Problem. Aber mit einem derartigen Schreiben hast du schon mal etwas in der Hand. (Unter Zeugen übergeben)
Dürfte schwierig werden, denn sie kann ja nichts dafür. Abmahnen kannst Du sie natürlich, aber ob's was bringt, ist fraglich...