Quittung als Schüler ausstellen?

1 Antwort

Auf Verlangen des Sponsors muss von Dir (oder wer auch immer das Geld entgegennimmt) eine eigenhändig unterschriebene Quittung ausgestellt werden.

Ein Quittungsblock (oder anderweitige, ähnliche Vordrucke) sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Wenn Du formlos Quittungen ausstellst, orientiere Dich am Vordruck (aus der Quittung sollte halt eindeutig hervorgehen wer von wem, welche Summe für was und wann erhalten hat).

MwSt. darfst Du natürlich auf der Quittung keine ausweisen! Falls Du das dennoch tust, schuldest Du den ausgewiesenem MwSt.-Betrag dem Finanzamt.

Und auch als beschränkt geschäftsfähige Person bist Du in dem Fall (ein Sponsor gibt Dir Geld und will von Dir einen Quittung) verpflichtet eine Quittung auszustellen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Quittung

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/quittung.htm