Putzfrau verliert Schlüssel, wer muss die Kosten tragen?

8 Antworten

Der Arbeitgeber. Eine eventuelle Unterschrift des AN bei Entgegennahme eines Schlüssels besagt nicht die gesamte Verantwortung des Schlüssels,also den fin. Schaden bei Verlust,sondern dient nur der Übernahme. Auch die Behauptung eine Schlüsselversicherung des AN tritt hierfür ein ist falsch und auch nicht zulässig. Stell dir vor eine Reinigungskraft verliert den Generalschlüssel einer Grundschule. Da kämen einige zig tausend Euro auf den AN zu.

Im Zweifel der/die Schuldige bzw. evtl. deren Haftpflichtversicherung, wenn vorhanden

"Steckenlassen" ist dermaßen fahrlässig, zumal da noch viel krassere Schäden hätten entstehen können - ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Frau damit durchkäme. Die Frage ist aber auch, ob bei einer Putzfrau überhaupt etwas zu "holen" ist. 

Im besten Fall die HP der Putzfrau.

grob Fahrlässig, Sie darf für den Schaden aufkommen -