Putzfrau-Entlohnung

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Sofern der Arbeitsvertrag (oder ggfs. der Tarifvertrag) kein Weihnachtsgeld vorsieht, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld!

10,00 € brutto für netto ist schon ganz gut. Urlaubs-/Weihnachtsgeld ist nicht unbedingt üblich. Natürlich freut sich die Dame.

Wichtiger ist aber, dass sie offiziell gemeldet ist. Dazu gehört dann auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter Jahresurlaub

  1. und 14. Monatsgehalt ist üblich