Prozesskostenhilfe zurückzahlen?! -///

6 Antworten

Die Prozesskostenhilfe wird seit Januar 2014 praktisch nur noch als Darlehen ausbezahlt, das hat den Staat ein Vermögen gekostet. Danach wird jetzt 4 Jahre lang in Raten entsprechend dem Einkommen die PKH zurückgefordert. Wenn danach noch nicht alles abbezahlt sein sollte kann die Restschuld gestundet werden.

Ausnahmen von der Rückzahlungspflicht gibt es nur noch in sehr wenigen Fällen.

Wegen der Rückzahlung gibt es eine strenge Informationspflicht über die Einkommensverhältnisse damit die Raten entsporechend angepasst werden können. Der Betroffene muss dem Gericht Mitteilung machen wenn er mehr als 100 Euro monatlich mehr verdient. Geschieht das nicht kann die PKH rückwirkend ganz gestrichen werden.


Also ja, du musst Auskunft geben und zurückzahlen.


tessmannrene  05.08.2017, 19:16

Jawohl wenn in Köln Frauen vergewaltigt werden bekommen die Ausländer kein schimpf Wort eine Tatsache Anwälte und Prozesse alles um sonst die haben kein Geld danke deutscher Staat.

 

Das kommt auf das genaue Einkommen an und was abzugsfähig ist. Auf einmal musst du sie aber auf keinen Fall zurückzahlen, ausser du hättest Vermögen über dem Schonbetrag. Ansonsten wird eine Ratenzahlung angeordnet (bei entsprechendem Einkommen).

ich glaube nicht. als refenzzeitpkt der festtellung gilt ja sicherlich der zeitpunkt, während dem der prozess stattgefunden hat. 

Das wird - glaube ich - sogar 4 Jahre lang überprüft. Und möglicherweise, bei genügend Einkommen, musst Du was zurückzahlen.

In der pkh sind nur anwaltskosten und Gerichtskosten ???