Privatverkauf Rechte und Pflichten

7 Antworten

Wieso will er dich wegen Betrug anzeigen? Du hast die Ware korrekt beschrieben, er hat sie persönlich abgeholt und dabei gesehen. Da Gerümpel gehört ihm. Du musst da nix zurück nehmen.

Soll er sich lächerlich machen und dich anzeigen.

Melde dich bei ihm, am besten schriftlich, und erkläre ihm, wenn er dir noch einmal droht, dich wegen Betruges anzuzeigen, würdest du ihn wegen Nötigung anzeigen.

qugart  20.08.2014, 13:07

Weder würde es sich um Nötigung handeln, noch ist die Rückabwicklung völlig ausgeschlossen.

TardosMors  20.08.2014, 13:23
@qugart

Es ist ha auch kein Betrug!

Und Rückgabe ist nur dann einforderbar, wenn der Käufer arglistig getäuscht wurde.

Der Verkäufer hat aber Alles gesagt, und will das Zeug nicht zurück.

Der Kauf kann rückabgewickelt werden, wenn es sich z.B. um einen arglistig verschwiegenen Sachmangel handelt.

Ansonsten gilt hier tatsächlich: gekauft wie gesehen.

Von Betrug (Strafrecht) kann nicht die Rede sein, wenn Geld und Ware den Besitzer wechsleten.

Von zivilrechtlicher Sachmängelhaftung bei arglister Täuschung über einen bekannten Mangel oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft , die den geprellten Käufer zu Vertragsrücktritt und Kaufpreiserstattung nebst Schadenersatz berechtigen, durchaus.

Wenn man denn wüsste, worum es eigentlich geht...

G imager761

Er hat sich die Ware angesehen und gekauft; fertig. Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen bei Privat. Wo soll der Betrug sein?

Ich habe vorher extra nochmal gemessen und kam auf das selbe Ergebnis.