Privatkauf Auto, Betrug, meine Rechte?

11 Antworten

Wenn es ein gewerblicher Händler ist, kann er die Gewährleistung nicht ausschließen. Diese Klausel wäre nichtig.

Auch die falsche Anzahl der Vorbeitzer im Vertrag wäre ein Anfechtungsgrund.

maticka 
Fragesteller
 02.10.2015, 11:45

Der Verkäufer ist privater

Ihr könnt den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. §123 BGB

trotzdem würde ich einen Anwalt konsultieren, gerade bei "professionellen" Betrugsfällen ist sowas ratsam.

maticka 
Fragesteller
 02.10.2015, 11:46

Anwalt haben wir schon, jedoch ist der im Krankenstand. Wir haben aber gehört das man 2 Wochen Zeit hat, um etwas dagegen zu unternehmen und das ab dann wir kein Recht mehr auf das Geld haben sollen. Stimmt dasv

Mit dem Wort Betrug solltest du zunächst mal vorsichtiger umgehen. Betrug ist eine Straftat. Dieser Vorwurf in der Öffentlichkeit kann sehr schnell zum Bumerang werden, wenn er sich nicht halten lässt.

Vorab mal stellt sich die Frage, was tatsächlich zugesagt wurde und was im Vertrag steht. Für einen Betrug müsstest du erst mal nachweisen, dass dem Verkäufer die von euch gerügten Mängel überhaupt bekannt waren. Schon alleine das dürfte schwierig werden. Du müsstest dazu beweisen, dass das Gutachten im Auftrag des Verkäufers gefälscht wurde.

Leider schreibst du nichts Konkretes zu den Mängeln. Um uns ein umfassendes Bild zu machen, wäre es schon sehr hilfreich, wenn du uns schreiben würdest, worum es denn wirklich geht.

Ich kann mich nur wundern BMW X Reihe sind immer mit Mängel behaftet  da sind die ganz wenigsten Mängel frei und einen Test lässt man vor  Vertragsabschluss machen und nicht danach. 

Keine Rechte für den Käufer die wurden ja bei Abschluss abgetreten da hätte der Wagen ein Wrack für den Schrottplatz sein können und trotz dem keinerlei  Rechte auf Irgend was gehabt   .

Solche Fahrzeuge gerade BMW sollte man sich nur mit Fachpersonal ansehen da selbst junge BMW schwere  Fehler und Mängel aufweisen  . Selbst wen der Verkäufer keine Mängel erwähnt hätte ist er raus . 

Wenn hier eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann, dann könnt ihr sehr wohl gegen den Verkäufer vorgehen, die liegt schon deshalb vor, weil man Euch z.B mitteilte ihr wäret die 2. Besitzer...der Typ der die Karre verscheuert hat muss ziemlich dämlich sein, denn sowas lässt sich problemlos rausfinden. Ab zum Anwalt, den Anwalt darf er dann auch zahlen wenn ihr den Prozess gewinnt!