Privatinsolvenz und Umschulung aus Gesundheitlichen Gründen?

1 Antwort

Mir wäre nicht bekannt, daß eine Umschulung eine Privatinsolvenz ausschließt oder umgekehrt.

Du mußt bei einer Privatinsolvenz grundsätzlich jeden Monat den pfändbaren Teil Deines Einkommens abgeben.

Gut möglich, daß "Umschulungsgeld" als etwaige Sozialleistung auf einem Pfändungsschutzkonto ggf. gar nicht pfändbar ist.

Ansprechpartner für eine Umschulung wären ggf. Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und diverse Maßnahmeträger wie z.B. die DAA.

Ansprechpartner für eine Privatinsolvenz wären z.B. eine öffentliche Schuldnerberatung, ein Fachanwalt für Insolvenzrecht und das zuständige Insolvenzgericht.