Privathaftpflicht - Minderung bei Vorschäden?

2 Antworten

Der Vorschaden wird selbstverständlich berücksichtigt.

Falls ihr das "vegessen" hattet, es zu erwähnen, könnt ihr noch froh sein, dass ihr keine Anzeige wegen Betrugsversuch bekommen habt.

Bei der Reparatur würden aber auch die bisherigen Schäden beseitigt werden, was natürlich nicht auf Kosten deiner Freundin (und deren Versicherung) gehen kann. Du hättest danach ja ein Telefon, welches BESSER ist als vor dem Schaden. Und diese Verbesserung muss vom Regulierungsbetrag abgezogen werden.

Dass Vorschäden also bei der Ermittlung des Schadenersatzanspruchs berücksichtigt werden müssen ist absolut korrekt. Ob die Summe in Ordnung ist, kann hier keiner einschätzen. Vielleicht stehen dir auch 150€ oder 200€ zu.