Privater Motorradverkauf ist wann Gewerblich?

5 Antworten

Bei 1x pro Monat kann man ganz sicher nicht mehr von einem privaten Verkauf mit Gelegenheitscharakter sprechen - ergo gewerblich.

Da gibt's auch keine Schlupflöcher; du produzierst bzw. beschaffst dir regelmäßig(!) Ware -in dem Fall Motorräder- um sie anschließend zu verkaufen.

Lese § 15 (2) EStG

Selbständig (klar machst Du für Dich) nachhaltige (12x jährlich ist definitiv nachhaltig) mit der Absicht Gewinn zu erzielen (für lau macht das wohl keiner, und wenn es nur ein kleines Zubrot ist) Beteiligung am allg. wirtsch. Verkehr (du verkaufst wohl an jeden)

ist ein Gewerbebetrieb

Sofern es bei 3-4 Motorrädern bliebe, würde der Gewerbebetrieb wohl zu verneinen sein, aber nicht die steuerpflicht, da dann § 23 EStG den An- u Verkauf sog. priv. Veräußerungsgeschäfte abschöpft....

Wenn Du Waren (in Deinem Fall Kräder) erwirbst, um sie mit Gewinn weiter zu veräußern, betreibst Du gewerblichen Handel. Das ist nicht strafbar, muß aber beim Gewerbeamt angemeldet werden, und die Gewinne sind natürlich steuerpflichtig. Unerheblich ist dabei, wie oft Du so ein Geschäft abwickelst.

bondtgirl  23.06.2010, 11:08

gewinnerzielungsabsicht kann ich da nicht erkennen und ist in der frage nicht genannt. grundsätzlich hast du damit natürlich recht. gewinnerzielungsabsicht ist eine der kernfragen, ob es um eine gewerbliche tätigkeit geht oder eben nicht.

nachhaltig ist das zauberwort. bei deiner beschreibung klingt das für mich eher so, als wären das randerscheinungen eines hobbies. das finanzamt wird solche geschäfte als liebhaberei einstufen. wenn du auf nummer sicher gehen willst, rufe einfach mal bei deinem zuständigen finanzamt an.

lauschgift  23.06.2010, 11:01

gröööööööööööl...dann wären nur noch "hobbyverkäufer" am start...gewerbe würde niemand mehr melden..

es wurden schon leute vom finanzamt belangt, die hatten nichts anderes als ihren persönlichen eigentum bei ebay veräussert...

was du schreibst ist definitiv FALSCH!

bondtgirl  23.06.2010, 11:05
@lauschgift

armer willi!

ich komme aus der steuerberatung und weiss, wovon ich rede.

lauschgift  23.06.2010, 11:24
@bondtgirl

wer sich von dir beraten lässt ist ne arme wurscht!

FrageAntwort13  23.06.2010, 13:31
@lauschgift

Sag mal, schaffst du es auch, andere als deine persönliche Meinung gelten zu lassen oder hältst du dich für die allumfassende alleinige Wahrheit?

Und geht's auch mal ohne Beleidigungen? Nur mal als Denkanstoß: Du kommunizierst hier nicht mit deinem PC sondern MIT MENSCHEN am anderen Ende deiner Strippe!!!! Wenn du so auch real mit Leuten sprichst, hast du ganz sicher keine Freunde..

lauschgift  25.06.2010, 09:37
@FrageAntwort13

deine meinung steht dir selbstverständlich zu...deine meinung, wohl wahr! aber deine meinung als DAS RICHTIGE schlecht hin "aufzudrücken" zu versuchen, weil du angeblich "vom fach" bist.....rofl....daaas ist schon ein bissel heftig! ich seh' das so, hättest du wirklich ahnung, dann würdest nicht sowas verzapfen....aber manchen fällt es ganz offensichtlich sehr schwer, ihren verzapften mais zurück zunehmen....

FrageAntwort13  23.06.2010, 11:07

Regelmäßig 1x Pro Monat Gewinne aus Verkaufsumsatz als Liebhaberei? Nenn mir das Finanzamt, ich ziehe sofort dahin! ;-)

Im Ernst: Ich mache pro Jahr so 10-15 Fotoaufträge, ebenfalls eine Randerscheinung meines Hobbies. Da geht gar nüscht mit Liebhaberei.

bondtgirl  23.06.2010, 11:13
@FrageAntwort13

das ist doch ganz einfach. melde ein gewerbe an, mach verluste aus deinem hobby geltend und verrechne die 2 jahre lang mit deinem einkommen aus abhängiger beschäftigung. das finanzamt sagt dann, das ist liebhaberei und erkennt die verluste nicht mehr an. wenn du danach gewinne machst, kann das FA nicht einfach sagen: "ab jetzt ist das ein gewerbebetrieb und du must deine gewinne versteuern". glaubts du nicht? ist aber so!

bondtgirl  23.06.2010, 11:13
@FrageAntwort13

das ist doch ganz einfach. melde ein gewerbe an, mach verluste aus deinem hobby geltend und verrechne die 2 jahre lang mit deinem einkommen aus abhängiger beschäftigung. das finanzamt sagt dann, das ist liebhaberei und erkennt die verluste nicht mehr an. wenn du danach gewinne machst, kann das FA nicht einfach sagen: "ab jetzt ist das ein gewerbebetrieb und du must deine gewinne versteuern". glaubts du nicht? ist aber so!

FrageAntwort13  23.06.2010, 11:27
@bondtgirl

Das hat nur einen Haken: Man muss erst mal Verluste haben ;-)

bondtgirl  23.06.2010, 11:38
@FrageAntwort13

och... da geht doch einiges.... kumpels gegen geld beschäftigen.... reisekosten.... bewirtung....

klar ist das dann gewerblich!

umsatz zu machen ohne gewerbe ist generell nicht erlaubt. sonst gebe es nämlich keine umsatz/mehrwertsteuer....