Privatdarlehn zwischen Eltern und Kinder - Wie sieht die steuerliche Behandlung aus?

6 Antworten

Nun Bei Deinen Eltern zählen die Zinsen zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen. Über 801 Euro/Jahr werden die nach persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern sein. Eine Verrechnung der Zinsen deinerseits kann nur dann erfolgen wenn das geliehene Kapital klar der Investition (Zweckgebunden)zugeortnet werden kann.(Hypothek Haus bsw.) Alles in allem sehr fragwürdig. Lass Dir die 25000 einfach ohne Zinsen leihen und schenk Deinen Eltern monatlich 40 Euro das ist sicherlich die elegantere Lösung. Bargeld lässt sich auch nicht zurückverfolgen.

Also, der Darlehensvertrag ist (für die steuerliche Anerkennung) ein "Vertrag unter nahen Angehörigen) d.h. wenn der Vertrag angemessen verzinst wird (soll sich nach dem Marktzins richten), die Rückzahlung keine utopischen Zeiträume etc. verbirgt, wird der Vertrag steuerlich anerkannt. Die Frage stellt sich noch, wofür Du das Geld verwendest. Verwendest Du dieses für Dinge, die Dir selbst Einkünfte bringen (z.B. ein vermietetes Haus/Wohnung, oder zur Anschaffung von Beteiligungen oder eines Betriebes) kannst Du diese natürlich auch steuerlich geltend machen. Wenn Du das Geld "einfach so" bekommst, dann schaust Du mit dem Ofenrohr ins Gebirge, nix steuerlich absetzen. Deine Eltern müssen den Zins so oder so versteuern.

Rechne aus, wie hoch die Zinsen insgesamt sind! Dann lässt du dir vn deinen Eltern diese 25.000 geben und unterschreibst einen Darlehensvertrag über 25000 + Gesamtzinsen! So müssen deine Eltern nichts versteuern und bekommen dennoch alles zurück.

Sofern du dieses Darlehen berufsbedingt absetzen kannst, sind es bei 2% wirklich nur marginale Beträge, die es nicht lohnt abzusetzen, denn das Fianzamt prüft solche innerfamilären Verträge genau!

EnnoBecker  20.02.2010, 13:17

"Sofern du dieses Darlehen berufsbedingt absetzen kannst"
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"ich möchte von meinen Eltern ein Privatdarlehn ...aufnehmen"
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Mannmannmann. Lesen bildet.

Es kommt darauf an, was du mit dem Darlehen d ,einer Eltern anfängst. Wenn du es für ein privates Auto brauchst, kannst du die Zinsen natürlich nicht geltend machen. Wenn es allerding für deine Berufsausbildung oder das Studium wäre ist das denkbar. Auch wenn du jetzt gar keine Steuern zahlen müsstest, könntest du Verlustvorträge ins nächste Jahr übernehmen. Deine Eltern müssten die Zinseinnahme auf jeden Fall versteuern.

Steuerpflichtig ist die Zinseinnahme in jedem Falle! Es empfiehlt sich in solchem Falle das Geld zinslos zu verleihen und falls mann dennoch einen Ertrag haben möchte, den Auszahlungsbetrag entsprechend "unter uns Pastorentöchtern" zu kürzen! Der Darlehensnehmer könnte unter bestimmten Voraussetzungen Zinsaufwendugnen steuerlich geltend machen, wenn er im Gegenzug mit dem eigesetzten Darlehen auch steuerpflichtige Einnahmen erzielt!