Privatautoverkauf - Getriebeschaden - Käufer will Reperaturkosten bzw. vom Kauf zurücktreten?

7 Antworten

Er wusste, dass das Fzg Geräusche macht. Die Werkstatt hat ihm nun lediglich die Ursache der Geräusche genauer diagnostiziert.

Wer ein Fahrzeug kauft, bei dem Geräusche aus dem Motorraum hörbar sind und dafür auch noch 800€ Preisnachlass bekommt, darf nicht davon ausgehen, dass das Fzg frei von jeglichen Mängeln ist.

Du haftest für Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren und arglistig verschwiegen wurden. Der nun festgestellte Schaden war zwar bereits bei Übergabe vorhanden, wurde jedoch nicht verschwiegen. Du hast sogar schriftlich darauf hingewiesen, dass da irgendein für dich als Laien nicht näher eingrenzbarer Schaden vorliegt - wenn der Käufer sich auf dieses Glückspiel einlässt, in der Hoffnung, dass trotz Hinweis kein Schaden vorliegt, ist das keine arglistige Täuschung, sondern schlichtweg Dummheit des Käufers.

Wärst du KFZ-Meister und hättest am Tag vor dem Kauf nachweislich das Getriebe ausgebaut und überprüft, sähe es anders aus, aber wie sollst du die genaue Ursache kennen, wenn auch der Käufer zur Diagnose erst in die Werkstatt muss?

Nach meiner Auffassung mußt du die Reparatur nicht bezahlen. Du hast ihn auf einen Mangel hingewiesen. Wenn seine Werkstatt nun einen Getriebeschaden diagnostiziert hat, dann weißt du erstens gar nicht, ob die Diagnose eventuell eine "Gefälligkeitsdiagnose" seiner Werkstatt war und zweitens hat er den Wagen mit einem Mangel gekauft. Außerdem kann der Getriebeschaden während der 140 km aufgetreten sein, die er mit dem Fahrzeug gefahren ist.

Warte ganz gelassen ab, was passiert. Lehne den Getriebeschaden unter Berufung auf den im Übergabeprotokoll genannten Mangel ab und eben auch unter Berücksichtigung, dass der Getriebeschaden nach Übergabe eingetreten sein kann.

Wenn er sich tatsächlich einen Anwalt nehmen sollte, dann solltest du allerdings auch zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen.

Wenn Du nichts von dem Schaden wusstest, liegt keine arglistige Täuschung vor, zumal er ja während der Probefahrt auf einen möglichen Mangel aufmerksam gemacht wurde.
Nicht einschüchtern lassen, viele schreien gleich was wegen Anwalt. Im Zweifelsfall will er Dich übers Ohr hauen, ein durchaus gängiges Verfahren direkt nach dem Kauf angebliche gravierende Mängel zu melden um den Preis rückwirkend zu drücken.

da Du im Kaufvertrag den Mangel erwähnt hast, hat der Käufer "schlechte Karten". 

Ich würde ablehnen.

Es könnte aber sein, dass er mit RA versucht das Geld zu bekommen. Dann musst Du ebenfalls einen RA nehmen. 

Zusatz: dies ist keine Rechtsberatung!!! Ich bin Laie.

Du hast auf den Mangel ("Geräusche") hingewiesen und glücklicherweise dies im Kaufvertrag vermerkt.

Er hat einen Kupplungsschaden diagnostiziert und Dich deswegen um (freche) 800.- im Preis gedrückt.

Daß er sich bei seiner Diagnose geirrt hat, ist alleine sein Problem.