Privat-Hausverkauf obwohl Makler Vertrag mit mir hat?

10 Antworten

Konkret mit Ihrem geschilderten Fall müssen sich Makler m a s s e n h a f t auseinander setzen. Verkäufer erwarten einen schnellen und reibungslosen Verkauf. Dabei wird ebenfalls erwartet, das der Makler "alle" Möglichkeiten des Verkaufs war nimmt, insbesondere in allen möglichen und unmöglichen Zeitungen sowie das Netz inseriert. Soooo, und dann meldet sich "ei der Daus" urplötzlich jemand der sagt, Mensch Hermann, Du willst verkaufen? Ich kauf Dir die Immobilie ab. Ein Schelm der hierbei Böses denkt oder? Wer zahlt nun den Makler? Der Verkäufer? Auch bei einem begrenzt abgeschlossenen Maklervertrag bekommt der Makler den "Betrug" schlecht oder gar nicht in den Griff. Wenn zwei sich einig sind und es um 5-10.000 € Provision geht, wird gern mal ein paar Monate gewartet, Gell?
Es sollte folgendes im Maklervertrag stehen: Sollte der Verkäufer selbst einen Käufer finden, oder sich Kaufinteressenten beim Verkäufer melden, so informiert er den Makler darüber. Fragen Sie sich doch mal selbst, warum Sie den Makler überhaupt eingesetzt haben? Waren es die Insertionskosten, der Zeitaufwand, regelmmäßig zum Telefon zu rennen, ständig wegen der Besichtigungen parat zu stehen, sich selbst Gedanken über einen möglichen Verkaufspreis zu machen? Welcher Grund war es?

Je nach Vertrag mußt Du dem Makler die VOLLE Provision bezahlen, so als hätte der Makler den Kunden beschafft. Lies die Vereinbarung durch, da sollte es drin stehen. Sage dem Käufer, daß ein Makler involviert ist und im Zweifelsfall kannst Du erst an den Käufer verkaufen, wenn der Maklervertrag ausgelaufen ist.

Im Prinzip muß man den Makler auch verstehen, er verläßt sich ja darauf, daß er einen Kunden suchen darf und dann sein Geld verdient. Dies würdest Du ihm ja dann wegnehmen und ggf. seine Arbeit zunichte machen.

Die erste Frage ist: Hast du einen einfache Vermittlungsauftrag oder einen exklusiven Vermittlungsauftrag unterschrieben. Im exklusiven Vermittlungsauftrag ist der Eigenverkauf oft verboten bezw. man muss die Vermittlungshonorar trotzdem zahlen.

Die zweite Frage: Wurde der Interessent für deine Immobilie vom Makler namhaft gemacht?? (z.B. Werbung, email, Telefon. Wenn ja, steht diesem eine Provision zu.

Weiters wirkt der Provisionsanspruch des Maklers nach. Das heißt, selbst wenn der Vermittlungsauftrag mit dem <Makler beendet (ausgelaufen) ist, hat der Makler Provisions- (Schadenersatzanspruch.

Also den Maklerauftrag beenden und dann nach 6, 12, 24 Monate die Immobilie privat verkaufen ist nicht. Diese Fälle wurden ausjudiziert (zu Gunsten des Maklers)

Obwohl die Seite www.immo-schutz.at Österreichisch ist, gilt das meiste davon auch für BRD. Die Seite und Information ist kostenlos - hol dir das kostenlose Buch "Vorsicht Immobilienmakler" dann hast du eine bessere Übersicht über das <Maklerwesen.

Noch eine schöne WOche

Marcus Roneberg

Du musst Dir den Maklervertrag ansehen, den Du unterschrieben hast.

Wenn dort eine Klausel steht die aussagt, dass das Objekt nur über diese Agentur läuft, dann wird Dir nichts anderes übrig bleiben entweder abzuwarten, bis der Vertrag abläuft, oder bezahlen.

Das eigene Vermarktungsrecht ist Ihnen dann vorbehalten, wenn dies im Maklervertrag nicht ausdrücklich befristet ausgeschlossen ist. Verkaufen Sie selber, könnte der Makler Kostenersatz für seine nachgewiesenen Aufwendugnen geltend machen, wenn dies so im Maklervertrag vereinbart wurde. Lesen Sie Ihren Vertrag und Sie erhalten Klarheit!