Privat Haftpflicht, Reperatur Pflicht?

5 Antworten

Es gibt keine Verpflichtung, das defekte Gerät zu reparieren. Der Schaden ist Dir ja entstanden unabhängig davon, ob Du es reparierst oder nicht. Daher muß auch ein Kostenvoranschlag reichen. Mit dem weist Du ja die Höhe des Schadens nach. Allerdings wird es wohl noch einen Abzug "neu für alt" geben. Das Display war je gebraucht, und bei einer Reparatur nach Kostenvoranschlag bekämst Du ein neues Displa<. Dadurch wäre das iPhone hinterher besser als vorher und das darf nicht sein.

Alternativ zur der Übernahme der Reparaturkosten wäre auch ein Ausgleich für die entstandene Wertminderung in Geld möglich. Der Betrag würde sich dann jedoch gegenüber den Reparaturkosten mindestens um die Mehrwertsteuer reduziert werden müssen, denn die darf der Versicherer nur auszahlen, wenn sie auch nachweislich angefallen ist. Es könnten so also maximal EUR 125,00 ausbezahlt werden. Das solltet ihr mit dem Haftpflichtversicherer verhandeln.

Ein Kostenvoranschlag reicht. Die Versicherung überweist dir dann den Betrag und du kannst damit machen was du willst.

Eine andere Lösung ist im Versicherungswesen meist unbekannt. Es sei denn, die Versicherung hat selbst einen Fachmann, der den Schaden beheben kann, das dürfte hier aber nicht der Fall sein.

Das würde sehr nach Versicherungsbetrug riechen, wenn sie das Bargeld will. Den Kostenvoranschlag einschicken, wird auch nicht reichen.

Du kannst mit der Versicherung eventuell regeln, dass du die Rechnung einschickst und diese durch direkte Überweisung an den Apple Store geregelt wird. Fragen kostet nichts.

Da gerade mit Handys viel Schmu mit Haftpflicht getrieben wird, zahlen Versicherungen das nicht bar aus.

koten  18.11.2012, 23:53

Die Versicherung muß aber zahlen. Da gibt es genug Gerichtsurteile,

meerjungfrau19  19.11.2012, 08:29
@koten

Wenn die Freundin z.B. mit ihm zusammen wohnt, gilt sie als Lebensgefährtin, dann zahlt die Versicherung nicht. Ansonsten geb ich dir Recht. Bei dem Betrag wird meist gezahlt.