Priv. Haftpflicht will nicht Zeitwert zahlen sondern Handy reparieren/austauschen - Dürfen sie das?

9 Antworten

Du hast einen Schadenersatzanspruch der natürlich auch fiktiv abgerechnet werden kann.

Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert abzgl. eines möglicherweise verbleibenden Restwertes zu erstatten.

Andice  07.10.2010, 11:18

Dann ziehen wir noch die Märchensteuer ab und es bleibt kaum was übrig.

east288 
Fragesteller
 07.10.2010, 11:24

Wenn sie schreiben, das Gerät wird ausgetauscht, dann ist das doch ein Totalschaden, oder? Meinen Sie mit "fiktiv" abrechnen auch den Schadenersatz in Form eines neuen Handys?

charles0308  07.10.2010, 11:29
@east288

Lassen Sie sich erst mal den Bericht des Spezialisten/Gutachters vorlegen.

Daraus kann man ersehen ob ein reparaturwürdiger Schaden, wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt.

Ich ging davon aus, dass dies längst geklärt ist.

east288 
Fragesteller
 07.10.2010, 11:33
@charles0308

Ich selbst hatte das Gerät ja bei einem Spezialisten, der meinte es wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden da Hauptplatine defekt. Das Gutachten der Versicherung habe ich vorliegen. Da steht etwas von "direkter Geräteaustausch über Hersteller möglich". Von daher ist es wohl nicht mehr reparabel sondern wird komplett ausgetauscht.

Ja die dürfen das !!

bekommst doch ein neues oder ein repariertes wo ist das Probelem ?

oder hast du es extra gemacht weil du das Geld haben willst ?

ja dürfen sie-grins.man sollte grundsätzlich den bescheid der versicherung abwarten

Die Versicherung ist bereit dir den Schaden zu ersetzen indem du ein neues Gerät bekommst. Wo ist das Problem mit der Versicherung? Es ist alles in Ordnung so..

Das Einzige was hier nicht stimmt, ist, dass du direkt losläufst und dir ein neues Handy kaufst. Wofür schickst du die Sachen denn an die Versicherung, wenn du eh nicht warten willst, ob sie den Schaden regulieren?

Da du nun dann 2 Geräte hast, wirst du wohl eins davon wieder verkaufen müssen.

east288 
Fragesteller
 07.10.2010, 11:21

Warum ich gleich loslaufe? Weil ich sonst meine Handynummer nicht hätte nutzen können, ich diese aber beruflich brauche. Wie gesagt bin ich davon ausgegangen, dass sie mir den Wert ersetzen und nicht das Gerät tauschen... ein Trugschluß, aber man lernt halt nie aus...

charles0308  07.10.2010, 11:31

der Geschädigte kann auf Schadenersatz in Geld bestehen ... sie Rechtsprechung

Andice  07.10.2010, 11:39
@charles0308

jap auf den tatsächlichen Schaden. Die Versicherung hat die Möglichkeit das gleiche Gerät für 240 Euro zu bekommen. Dementsprechend liegt der Schaden bei 240 Euro. Diesen Wert kann der Geschädigte lt. Frage auch erhalten.

east288 
Fragesteller
 07.10.2010, 11:40
@charles0308

Welche Rechtsprechung? Sie würden mir gerade mal €240 erstatten und mir das defekte Gerät zurück senden. Der Gutachter gibt aber selbst einen Zeitwert brutto von €1750 an. Die will ich ja gar nicht haben, mir würde es ja schon reichen, wenn sie mir die knapp €900 zahlen die ich für`s neue ausgegeben habe.

Andice  07.10.2010, 12:31
@east288

Der Wiederbeschaffungswert liegt für die Versicherung bei 240 Euro. Dies gilt es also zu regulieren. Es ist nicht die schuld der Versicherung, dass bereits vor Mitteilung über die Regulierung ein Ersatzgerät gekauft wurde.

Das ist faszinierend. Wusste gar nicht, dass ein iPhone mittlerweile 1750 Euro wert sein soll. Lt. einschlägigen Seiten bekomme ich selbst die 32 gb Version (sogar unlocked) für unter 900 Euro mit Rechnung vom Händler.

east288 
Fragesteller
 07.10.2010, 12:35
@Andice

Ja... die 1750€ fand ich auch extrem. Ich selbst habe ja auch nicht mehr als 900€ bezahlt für die 32GB Variante unlocked. Naja, dann werde ich wohl das neue iPhone nehmen und es irgendwie verkaufen. Hat jemand Interesse?! ;-)

bikeguru  06.01.2011, 11:12

oder wollen riecht so wenig nach betrug oder bist du abhängig von dem gerät das du nicht warten willstbei vodafone hatte es nur ein tag gedauert hatte ich ein neues gerät damals motorola v3x

Ich denke schon, dass die das können, ich würde aber die Situation noch mal schildern, vielleicht sind sie kulant. Manchmal kommt das vor, aber immer seltener.

Für die Zukunft aber folgender Tipp und der gilt grundsätzlich für alle Versicherungen. Immer erst dann Geld ausgeben, wenn die definitive Zusage durch den Versicherer vorliegt.