Praktikumsbetrieb kündigt mich fristlos

10 Antworten

Nein, eine nicht korrekte Krankmeldung ist noch lange kein Grund für eine fristlose Kündigung (dafür müssen sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, z.B. Diebstahl, Tätlichkeit).

Ich kann verstehen, wenn dein Chef dich kündigen möchte, denn du hast dich durch dein Verhalten als unzuverlässig erwiesen. Aber fristlos geht das nicht, und auch eine fristgerechte Kündigung ist wohl nicht drin, es sei den, du hast schon mehrere Abmahnungen wegen etwas Vergleichbarem.

Trotzdem, es sollte dir eine Lehre sein. Du darfst mit solchen Dingen nicht so nachlässig umgehen, sonst wirst du immer wieder unnötigen Ärger mit deinen Arbeitgebern bekommen. Und auch wenn man wegen einmal vieleicht nicht gekündigt werden kann, ein gutes Arbeitszeugnis (und das ist DAS A UND O für deine künftige Berufskarriere) kannst du so nicht erwarten.

Das 1-malige zu späte abgeben einer Krankschreibung rechtfertigt keine fristlose Kündigung, sondern max. eine Abmahnung!

Passiert das aber ein 2. oder 3. Mal und es kommt zu weiteren Abmahnungen, dann ist die fristlose Kündigung rechtens.

Auch wenn es ein Praktikumsplatz ist: Um später keine rechtlichen Nachteile zu haben (z. B. schlechtes Zeugnis oder finanzielle Ausfälle), solltest du dich an das Arbeitsgericht wenden und Kündigungsschutzklage erheben. Dafür hast du max. 3 Wochen Zeit - nach Zugang der schriftlichen Kündigung per Post. Das ist aus vielerlei Gründen wichtig! Einen Anwalt brauchst du dafür nicht und einschließlich Gütetermin ist es für dich ohne Kosten.

ralosaviv  10.02.2014, 16:21

Praktikant ist nicht gleich Praktikant.

Ein Pflichtpraktikant, der während der Dauer des Praktikums als Schüler (was bei den FOS-Praktikumsphasen der Fall ist) gilt ist kein Arbeitnehmer und auch kein Auszubildender. Das gleiche gilt für Studenten, die Pflichtpraktika absolvieren, während deren Dauer sie immatrikuliert sind. Darum finden arbeitsrechtliche Gesetze keine Anwendung.

BAG 19.06.1974-4AZR436/73; BAG 25.03.1981-5AZR353/79, BAG 18.11.2008-3AZR192/07

Warum gibst Du auch kein Attest ab? Das sollte sich doch wohl inzwischen rumgesprochen haben, dass man die Krankmeldung umgehend im Betrieb abgibt. In manchen Betrieben muss die Krankmeldung sogar früher da sein, spätestens aber immer nach 3 Tagen. Vor allem hast Du Dich doch hoffentlich telefonisch gemeldet?

Es ist durchaus begründet, dass Dein Chef Dir fristlos kündigt. Was soll er auch mit einem Mitarbeiter, der nicht anwesend ist?

GoetheDresden  10.02.2014, 11:42

Eine zu späte Abgabe (wenn es das 1. Mal passiert) rechtfertigt keine fristlose Kündigung, sondern max. eine schriftliche Abmahnung!

mamaundkind  10.02.2014, 12:25
@GoetheDresden

Auch eine Abmahnung macht sich nicht grad gut. Ich frage mich nur, warum man die Krankmeldung nicht sofort im Betrieb abgibt.

GoetheDresden  10.02.2014, 15:55
@mamaundkind

Das steht auf einem anderen Blatt. 1 zu spät abgegebener Krankenschein hebelt kein Arbeitsrecht aus!

bei einem normalen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis hättest Du wahrscheinlich "nur" eine Abmahnung erhalten.

Da in den meisten Praktikumsverträgen (zumindest in denen, die ich kenne) keine Kündigungsfristen oder nur ganz kurzfristige Fristen drin sind, glaube ich nicht, dass Du da viel gegen ausrichten kannst. Hast Du überhaupt einen schriftlichen Vertrag? Viele Betriebe sparen sich nämlich leider einen schritftlichen Vertrag mit ihren Praktikanten zu machen...

Aber am Ende war es Dein eigenes Verschulden, ich würde abwarten, was der Arbeitgeber schreibt & dann eventuell nochmals ein Gespräch suchen.

GoetheDresden  10.02.2014, 11:40

Eine zu späte Abgabe (wenn es das 1. Mal passiert) rechtfertigt keine fristlose Kündigung, sondern max. eine schriftliche Abmahnung! Das gilt auch für Praktikanten, freie Mitarbeiter usw.

irgendwie hab ich das gefühl, das du gar keine Arbeitsunfähigkeitsbescheindigung abgegeben hast und damit hast du deine Arbeitspflicht nicht erfüllt. Ohne Attest keine Krankheit, ohne Krankheit hast du zu arbeiten, seine Arbeit nicht nachgehen ist ein fristloser kündigungsgrund.

Also bist du nicht ohne Begründung fristlos entlassen worden

GoetheDresden  10.02.2014, 11:41

Eine zu späte Abgabe (wenn es das 1. Mal passiert) rechtfertigt keine fristlose Kündigung, sondern max. eine schriftliche Abmahnung! Das gilt auch für Praktikanten, freie Mitarbeiter usw.

Bedeutet: Er muss zunächst schriftlich abgemahnt werden! Wenn das nicht passiert ist, ist die Kündigung nicht rechtskräftig. Ebenso muss die Kündigung eine Begründung erhalten, wenn im Vertrag eine Probezeit vereinbart war und diese abgelaufen ist. Zudem hat die Kündigung schriftlich (per Post) zu erfolgen.

cat64k  13.02.2014, 13:09
@GoetheDresden

ich hab so das gefühl, das er gar nichts abgegeben hat.