Post an einen verstorbenen Bürger- was tun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, es sei denn seine Mutter hat für den Sohn gebürgt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist diese Forderung als Verlust abzuschreiben. Sollte nochmal Post kommen, schreib den Vermerk auf das Kuvert "verstorben" und schick es zurück! Alles Gute!

Die Forderung ist verjährt nach sechs Jahren. Die Verjährungsfrist ist, soviel ich weiß, DREI Jahre.

Schreibt das dem Inkassobüro und wenn die nicht darauf eingehen, wendet euch an den Verbraucherschutz oder einen Anwalt.

Wendet Euch an einen RA und setzt das Inkassounternehmen davon in Kenntnis, das der Betroffene verstorben ist!

Ich wäre da sehr vorsichtig. Manche Inkassobüros - die mittlerweile einschlägig negativ bekannt sein müssten, aber immer wieder Gutgläubige Menschen hinter das Licht führen - machen es sich zur Aufgabe, Todesanzeigen zu prüfen, zu archivieren und dann mit zeitlicher Verzögerung zu ihrem Vorteil einzusetzen. Ich würde mir den Sachverhalt äußerst genau ansehen und erst einmal davon ausgehen, dass es sich hier um einen äußerst makabren Betrugsversuch handelt. Außerdem: wir schreiben das Jahr 2010. Warum hat man mit der Einforderung derart lange gewartet, ohne zwischendurch Kontakt aufzunehmen? Wohl höchstwahrscheinlich, damit keiner aus der Familie mehr nachprüfen kann, ob diese Forderungen überhaupt rechtens sind.

zurückschicken mit der neuen adresse (z.b. melatenfriedhof köln)