Pool ja oder nein?
Hallo ihr Lieben,
wir haben hier ein kleines / großes Problem und ich hoffe ihr könnt uns hier etwas Licht ins dunkle schaffen ...
Also wir Wohnen in einem 4 Familien Haus, im letzten Sommer haben wir uns gemeinschaftlich einen Pool angeschafft 7000 liter, da durch Corona ja auch einiges geschlossen war etc. Jetzt ist es so, dass eine von den vieren durch Streitigkeiten abgesprungen ist und den Garten nicht mehr nutzen möchte und natürlich auch den Pool nicht. Die Dame liegt auch gerade mit unseren Vermietern in einem Rechtsstreit und Kommunikation auch nur noch über Anwälte.
Wir möchten natürlich im Sommer den Pool wieder Nutzen und die Kids freuen sich Tierisch drauf. Jetzt hat der Vermieter aber bedenken, dass die Dame die abgesprungen ist, unserem Vermieter rechtlich etwas kann, da wir nur eine Wasseruhr haben und keiner einen Separaten Wasserzähler hat. Wir haben dem Vermieter dann vorgeschlagen einen Zwischenzähler einsetzen zu lassen, wenn wir den Pool befüllen um die genaue Menge an Wasser zu dokumentieren und dann auf die umlegen zu können die den Pool auch nutzen. Da ist er sich aber nicht sicher ob das Funktioniert oder die Dame dann immer noch rechtlich dagegen vor gehen kann. Wir sind hier alle mächtig verzweifelt, da der Pool uns auch sehr viel Geld gekostet hat und wir diesen natürlich nutzen möchten. Vielleicht habt ihr aber auch andere Tipps für uns was uns im Sommer vielleicht doch noch zu unserem Pool verhelfen kann.
Lieben Gruß und danke schon mal
3 Antworten
Mit einem Zwischenzähler könnte man das lösen. Aber eigentlich braucht man das nicht. Grundsätzlich war sie ja dafür und kann den Pool nutzen. Um unnötige Reibereien zu vermeiden, ist der Zwischenzähler wohl die beste Lösung.
nein...
Auch nicht mit einem Zwischenzähler?
Hallo Sabrina,
vorab noch ein paar Verständnisfragen und bitte alle beantworten.
- Alle 4 Parteien (also auch besagte Dame) sind Mieter?
- Alle 4 Mieter haben den Pool angeschafft und zu gleichem Verhältnis (Kosten)?
- Die Mietverträge weisen alle eine Gartennutzung auf bzw. steht darüber etwas in der Hausordnung?
- Die Dame steht in Streit mit den anderen 3 Mietern?
- Die Dame will gegenüber dem Vermieter auf das Gartennutzungsrecht verzichten? Oder gibt es noch andere Streitgründe zwischen Dame und Vermieter?
- Die Dame hat die Poolnutzung den anderen Parteien schriftlich untersagt?
Ideen habe ich schon, aber die Antworten wären wichtig.
Ja alle sind Mieter in dem Haus.
Ja alle haben den Pool angeschafft, kosten wurden geteilt. Die besagte Dame hat ihren Anteil mittlerweile von uns zurück bekommen.
Ja im Mietvertrag haben alle eine Garten Nutzung vereinbart.
Die Dame steht im Streit mit zwei der drei anderen Mieter und mit dem Vermieter. Sie möchte auf die Nutzung verzichten genau, es gibt aber auch noch andere streitgründe zwischen der Dame und dem Vermieter, Abmahnungen wegen nicht einhalten der Hausordnung.
Nein sie hat lediglich schriftlich mitgeteilt die Wasser kosten nicht mehr mit zu tragen da sie den Pool nicht mehr nutzt (klar würde ich auch) da wir aber nur eine Wasseruhr haben, sieht der Vermieter genau da ein Problem.
Also wenn die Dame auf eine Gartennutzung gegenüber dem VM verzichten will, dann sehe ich daraus schon einmal keinen Grund, das ihr anderen 3 den Pool nicht nutzt. Ich gehe mal davon aus, dass noch ein wenig "Restfläche" im Garten ist, was helfen würde, falls die Dame Ihren Nutzungsverzicht widerrufen würde (das Wort "möchte" in Deinem Text ist eben nur der Konjunktiv). Helfen würde, wenn es ein Schreiben von oder gegenüber Euch oder dem VM gibt, in dem Sie dies kund tut (optional etwas Schriftliches bei der Auszahlung des Kaufanteils). Ansonsten würde ich aber ein konkludentes Verhalten bzgl. des Weiterbetriebs des Pools sehen.
Nun zur Frage selbst: Eine Erstbefüllung des Pools ist m.E. alleine schon durch das definierte Fassungsvermögen definiert und bedarf eigentlich keiner separaten Zählung. Der Betrieb selbst, also Nachfüllen, würde rein theoretisch reduziert durch die nicht zu gießende Fläche, die durch den Pool versiegelt ist. Wenn aber tatsächlich nur noch Streit im Haus herrscht, sollte Eure Idee mit einem geeichten Zähler m.E. funktionieren, um in einem späteren Streitfall eine Beweisführung über die Kosten zu haben.
Warum der VM Bedenken hat, dass dies techn. funktioniert, ist mir aber nicht klar. Sinnigerweise ist der Zähler zwar frostsicher im Keller anzubringen, aber man kann den auch für den Sommer an einem T-Stück außen montieren lassen. Das gewährleistet zwar nicht, dass ihr 3 den Wasserschlauch zum Füllen an den Zähler anklemmt, aber das wäre ja Vorsatz. Zur Not könnte man selbst das dokumentieren.
Interessant ist dann aber die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters, denn es müsste sichergestellt sein, dass in diesem Fall die Dame als "Nicht-Befugte" den Pool auch nicht gefährdend nutzen darf. Das wäre ggfs. durch eine Plane zu regeln oder das Wegstellen/Blockieren der Einstiegsleiter. Kleiner Link dazu: Eigentümer News: Wenn Mieter planschen wollen (immobilienscout24.de).
Nebenbei: Habt ihr mit dem VM geregelt, dass ihr die Rasenfläche unter dem Pool wieder herstellen müsst (ist so üblich)? Die Verpflichtung müsste man bzgl. der Dame auch regeln oder die anderen 3 übernehmen es stillschweigend.
Also ruhig mit etwas Selbstbewusstsein an den VM ran gehen.
Reichen die Angaben?