Polizeibeamten, Polizeibedienstete

3 Antworten

Warum bekommen Polizisten, Richter, sonstige Verbeamtete keinen Amtsausweis sonder lediglich einen Dienstausweis?

Beamte und Richter haben deshalb keinen Amtsausweis, weil so etwas nur in der Fantasie einiger Leute gibt. Beamte und Richter werden ernannt, sie weisen sich ggfs. durch einen Dienstausweis aus.

Ist ein "Bediensteter" nicht nur Weisungsgebunden und darf gar nicht selbst entscheiden?

Beamte sind weisungsgebunden, Richter nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass Beamte nicht auch einen Ermessensspielraum haben und insoweit selbst entscheiden dürfen. 

Wegen der Bedeutung des Worts 'Bediensteter' sollte man vielleicht mal in den Duden sehen: "im öffentlichen Dienst angestellte Person". Das beinhaltet sowohl Beamte als auch Angestellte.

    http://www.duden.de/rechtschreibung/Bediensteter

Es gibt in Deutschland keine Amtsausweise, denn Niemand muss nachweisen, dass er ein Amt inne hat. Man muss höchstens nachweisen, dass man dienstlich tätig ist, und dazu dient ein Dienstausweis.

Und auch nicht jeder im öffentlichen Dienst bekommt einen Dienstausweis, sondern nur diejenigen, die sich ggf. ausweisen müssen.

Ein Richter wird gewöhnlich im Gericht tätig; er muss sich also nicht ausweisen. Uniformträger müssen sich ebenfalls nicht ausweisen, denn sie tragen Uniform. Die einzigen die also Dienstausweise bekommen sind diejenigen die nicht in Uniform sind aber trotzdem Außendienst verrichten müssen.

Jeder Bedienstete im öffentlichen Dienst trifft seine Entscheidungen selbständig und nach eigener Prüfung. Sollten jedoch Vorgaben von Vorgesetzten vorliegen, so sind diese in die Prüfung einzubeziehen um im Zweifel ausschlagend.

Die Antwort findest du bestimmt im Internet. oder du fragst mal bei einem Gerciht an oder bei der Polizei per Email.

kurvenmeyer 
Fragesteller
 12.06.2011, 00:44

danke, aber soweit war ich auch schon.Im Internet findest Du alles aber auch viel Mist.Ich nenne Dir mein Beispiel:Ich war mit unserer Tochter auf einem Feldweg Auitofahren üben, ich wurde von unserer Dorfpolizistin gesehen und Sie hat mich angezeigt wegen "zulassen des fahren ohne Fahrerlaubnis". Bald bekam ich Post von der Polizei und sollte Stellung zum Tatvorwurf nehmen. Ich antwortete das ich dieses vor einem Gesetztlichen Richter tun würde. Darauf bekam ich ein Urteil; 600,- € Geldstrafe + 72,-€ Bearbeitungsgebühren. Ich Schrieb zurück und wollte eine Gerichtsverhandlung, die ich auch bekam. In der Vorverhandlung fragte ich den Richter ob er Gesetztlicher Richter nach §101 GG sei, sofort beendete er die noch nicht zustande gekommene Verhandlung mit dem Satz: "Ich schicke Ihnen die Unterlagen zu, das ich Gesetzlicher Richter bin und dann sehen wir uns wieder." Ich packte meine sachen und ging und wartete auf Post. Diese kam, undzwar eine Vorläufige Verfahrenseistellung (nach 1 1/2 Wochen) weitere 2 Wochen gab es dann die komplette Einstellung. Ich habe heraus gefunden, das es garkeine Gesetzlichen Richter gibt sondern nur eingesetzte Richter nach der Freien Gerichtsbarkeit, Standgerichte und Sondergerichte, und das sind Kriegsgerichte und sind verboten.

Gruß

PatrickLassan  19.12.2012, 18:54
@kurvenmeyer

Schöne Geschichte. Noch schöner, wäre sie auch wahr. Kein Richter stellt ein Verfahren ein, weil angezweifelt wird, er wäre kein 'gesetzlicher Richter'.

KathrinKK  02.05.2015, 14:44
@kurvenmeyer

Ich kann dies Bestätigen, in komplett Deutschland gibt es keine Beamten, weil der Beamtenstatus 1945 abgeschaft worden ist. Das heißt alle Polizisten handeln privat. Ich bin im Moment auch an einer Sache dran, auch wegen meinem Führerschein. Diese Polizisten konnten mir nicht nur keinen Beamtenausweis zeigen sie sind sogar ohne durchsuchungsbefehl in meine Wohnung eingebrochen und haben Diebstahl begangen in dem sie meinen Führerschein ohne Gesetzliche Grundlage gestohlen haben. Das Problem hierbei ist, wenn ich sie anzeige, zeige ich die Polizei bei der Polizei an. Deswegen bin ich im Moment auf der suche nach einer Möglichkeit dies alles wieder zu begradigen indem ich an einem internationalen Gerichtshof anzeige erstatte, dies ist allerding nicht so einfach wie man sich das vorstellt. Du hast schon recht mit deiner Aussage das es hier keine Richter gibt die Beamte sind.

PatrickLassan  23.06.2015, 14:55
@KathrinKK

Ich kann dies Bestätigen, in komplett Deutschland gibt es keine Beamten, weil der Beamtenstatus 1945 abgeschaft worden ist.

Quatsch. Siehe Artikel 33 Abs. 4 und 5 Grundgesetz: "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln."

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html

PatrickLassan  23.06.2015, 14:56
@PatrickLassan

"Diese Polizisten konnten mir nicht nur keinen Beamtenausweis zeigen sie sind sogar ohne durchsuchungsbefehl in meine Wohnung eingebrochen und haben Diebstahl begangen"



Man wird nicht Beamter durch einen 'Amtsausweis' oder einen 'Beamtenausweis', sondern durch Ernennung. Beamte im Außendienst weisen sich in Deutschland seit eh und je durch einen Dienstausweis aus. Polizisten benötigen bei Gefahr im Verzug keinen Durchsuchungsbefehl, allerdings habe ich beträchtliche Zweifel an der Wahrheit deiner Angaben.


Deswegen bin ich im Moment auf der suche nach einer Möglichkeit dies alles wieder zu begradigen indem ich an einem internationalen Gerichtshof anzeige erstatt


Viel Spass beim Suchen.


Du hast schon recht mit deiner Aussage das es hier keine Richter gibt die Beamte sind.

Stimmt - Richter sind tatsächlich keine Beamten, sie sind Richter. Das ist ein anderer Status.

Spezialmann  24.06.2015, 15:56
@KathrinKK

sie sind sogar ohne durchsuchungsbefehl in meine Wohnung eingebrochen und haben Diebstahl begangen in dem sie meinen Führerschein ohne Gesetzliche Grundlage gestohlen haben

DurchsuchungsBESCHLUSS...

Außerdem glaube ich kaum, dass Polizeibeamte in deine Wohnung eindringen, nur um deinen Führerschein sicherzustellen. Aber das wäre ja nicht das erste Mal, dass du hier Märchen erzählst

Spezialmann  24.06.2015, 16:12
@kurvenmeyer

Darauf bekam ich ein Urteil; 600,- € Geldstrafe + 72,-€ Bearbeitungsgebühren. Ich Schrieb zurück und wollte eine Gerichtsverhandlung, die ich auch bekam. In der Vorverhandlung fragte ich den Richter ob er Gesetztlicher Richter nach §101 GG sei, sofort beendete er die noch nicht zustande gekommene Verhandlung mit dem Satz: "Ich schicke Ihnen die Unterlagen zu, das ich Gesetzlicher Richter bin und dann sehen wir uns wieder." Ich packte meine sachen und ging und wartete auf Post. Diese kam, undzwar eine Vorläufige Verfahrenseistellung (nach 1 1/2 Wochen) weitere 2 Wochen gab es dann die komplette Einstellung.

Was du erzählst, ist komplett wirr. Du hast kein Urteil bekommen, denn das wird am Ende einer Hauptverhandlung von einem Richter verkündet. Ich nehme an, du hast einen Strafbefehl bekommen und gegen diesen Einspruch erhoben. Und dann hat der Richter das Verfahren eingestellt. Aha. Nach welcher Vorschrift denn? Steht im Schreiben... Oder hast du deinen Einspruch zurückgenommen?

Möglicherweise ist deine Geschichte tatsächlich so ähnlich passiert, vielleicht willst du uns aber auch nur eine tolle Geschichte erzählen. Denn - dass ein Verfahren eingestellt wird, weil bezweifelt wird, dass ein Richter kein "gesetzlicher Richter" wäre, ist ein Märchen, wie PatrickLassan schon schrieb.

Ach, und nur der Vollständigkeit halber:

§101 GG

gibt es nicht, das Grundgesetz besteht aus Artikeln, nicht aus Paragraphen. Aber wir wollen ja nicht päpstlicher sein als der Papst...