Polizei Vorladung - Anwalt mitnehmen?

10 Antworten

Eine Vorladung der Polizei ist nicht Bindend von daher kannst du auch zuhause bleiben. Nur Gerichtliche Vorladungen sind Bindend.

Ob du einen Anwalt mitnehmen solltest hängt von dem Delikt ab um den es geht und ob du Zeuge, Opfer oder Täter bist. Bei schwereren Delikten solltest du es dir schon überlegen.

CockneyRebel  13.06.2012, 11:15

Nicht ganz richtig! Einer Vorladung zur Zeugenvernehmung (das "Opfer" gilt dabei übrigens auch "nur" als Zeuge) muss man grundsätzlich Folge leisten, nur als Beschuldigter kann man die Vorladung einfach ignorieren.

TheGrow  13.06.2012, 12:02
@CockneyRebel

Du verwechselst die gerichtliche mit der polizeilichen Vorladung.

Ensus hat schon ganz richtig geschrieben, dass er der polizeilichen Vorladung keine Folge leisten muss. Erst bei einem späteren Gerichtsverfahren muss er erscheinen.

Kihlu  13.06.2012, 12:27
@TheGrow

außer nach §10 PolG NW da muss du

CockneyRebel  13.06.2012, 12:38
@Kihlu

...nach § 12 POG RP und § 30 HSOG ebenfalls ;-)

helmutgerke  19.06.2012, 21:10
@CockneyRebel

Handelt es sich denn hier etwa um eine polizeiliche Vorladung zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen oder sind Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich?

CockneyRebel  21.06.2012, 14:24
@helmutgerke

Kann sein, oder auch nicht. Ist aus der Frage nicht abzuleiten... ;-)

  1. Anwalt kontaktieren, sofern Sie einen solchen schon haben, ansonsten umgehend Termin geben lassen und Sachverhalt schildern. Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter haben, als Zeuge benötigen Sie keinen Anwalt, sofern nicht eine eigene Belastung im Raum stehen könnte (hierzu fehlen Fakten/Infos)
  2. Polizei sollten Sie ggf. über Ihr Nichterscheinen informieren, Angaben zur Person müssen gemacht werden, als Beschuldigter haben Sie ansonsten ein Schweigerecht, in manchen Situation sogar als Zeuge ein Aussageverweigerungsrecht bei bestimmten Verwandschaftsverhältnissen.
  3. Nicht nicht reagieren, sondern Anwalt mit Akteneinsicht und Klärung des Sachverhalts beauftragen....

Alles weitere ergibt sich dann!

Hallo Baqii,

hier eine pauschale Aussage zu treffen ist unmöglich.

Wie schon einige Vorredner hier angeführt haben, kommt es ganz darauf an, was Dir vorgeworfen wird und auch sicherlich was Du argumentieren willst.

Der Vorteil einer anwaltschaftlichen Vertretung ist sicherlich der, dass:
a) der Anwalt im Gegegnsatz zu Dir Akteneinsicht hat
b) der Anwalt besser beurteilen kann, wo es sinn macht zu schweigen oder zu reden.

Es stimmt auch, wie einige hier schon geschrieben haben, dass Du zur Vorladung auch garnicht hingehen musst. Aber Sinn der Vorladung ist ja nicht nur, Beweise für Deine Schuld zu finden, sondern auch Beweise für Deine Unschuld zu finden. Aber auch Deine Beweggründe für die Tat sollen festgestellt werden.

Wenn die Polizei Deine Aussagen aufgenommen hat, zeigt sich ja eventuell schon, ob überhaupt noch gegen Dich weiter ermittelt wird.

Aber auch wenn Du die Tat zweifelsfrei begangen hast, kann Dir Deine Aussage bei der Polizei ein Gerichtsverfahren ersparen und der Richter erläßt eine Strafbefehl gegen Dich.

Die Gerichte haben auch ein berechtigtes Interesse daran, es nur bei einem Strafbefhel zu belassen statt eine Aufwendige Hauptverhandlung zu führen, die im übrigen ja auch mit hohen Kosten verbunden ist.

Beispiel. Du hast zum ersten mal einen Diebstahl begangen. Bei der Polizei hast Du die Tat zugegeben und auch ausreichend begründet, warum Du die Tat begangen hast. Da braucht das Gericht in einer Hauptverhandlung weder Deine Schuld, noch die Beweggründe noch sonst was feststellen. Da langt es wenn Dir ein Strafbefehl mit sagen wir mal 40 Sozialstunden zugestellt wird.

Insofern würde ich persönlich auf jeden Fall zur Vorladung hingehen.

was haste denn angestellt? wieso sollst du da hin?

Baqii 
Fragesteller
 13.06.2012, 11:17

Will ich nicht gerne öfftenlich schreiben man weiß nie wer mitliest... :)