Polizei in Zivil mit Blaulicht in der Frontscheibe?

5 Antworten

Es gibt aber auch diese Fälle!

https://youtube.com/watch?v=M-T18QnymB4

superseegers  16.03.2021, 21:43

Wie will denn da jemand beurteilen, ob Sonderrechte missbraucht wurden?? Nehmen wir mal an, dass die Beamten auf dem Weg zu einem Einsatz waren und dann während der Anfahrt ein anderer Streifenwagen den Einsatz übernommen hat, weil der einen kürzenren/schnelleren Anfahrtsweg hatte.

Schwupp, Blaulicht aus und fertig.

Das Fahrzeug, bzw. dessen Fahrer, hat § 35 (Sonderrechte) der StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html in Anspruch genommen. Dazu ist weder blaues Blinklicht noch Einsatzhorn notwendig da der § 35 unabhängig vom § 38 gilt.

Der § 38 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html regelt die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn.

Ob Derjenige dazu berechtigt war lässt sich von außen nicht beantworten. Dazu hätte ihn die Polizei schon anhalten müssen. Es ist aber durchaus möglich.

Es ist möglich das es die Polizei war und sie zu einem Einbruch oder ähnlichem gefahren sind. Ich gehe mal von einer ,,Stillen Alarmfahrt aus das bedeutet sie lassen die Sirene aus um sich bei dem Einbrecher nicht anzukündigen ^^

Kann Beides sein. Wobei Audi typisch ist für Regierungsfahrzeuge, also nicht nur Polizei nutzt das, auch die Ministerien, vor allem das Innenministerium.

Ja kann beides. Genaugenommen gehört ein Signalhorn auf jeden Fall dazu.

Ich habe gestern noch unseren Stadtbrandmeister in seinem privaten schwarzen BMW X3 mit Magnetblaulicht drauf gesehen... ;-)