Pflichten eines Arbeitssuchenden

3 Antworten

Sobald du weist, dass du Gekündigt wirst musst du dich nicht nur arbeitssuchend Melden sondern auch das Internet und die Zeitungen durchforsten, ob es einen Job gibt, mit dem du auch deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst.

Kein PC zu Hause haben lassen sie leider nicht gelten, da sie meinen, dass es ja immer noch Internetcafes gibt bzw. man hat "Freunde" zu haben, bei denen man auch mal an den PC darf. Es wird aber nicht gefragt ob man "Freunde" hat und ob die jemanden dran lassen wollen. Sowas nennen die aber Eigeniniative.

Desweiteren kann man beim JC / AA an die PCs die in den Wartezonen stehen, um dort auf "Ihrer Seite" nach Jobs suchen. Meistens sind sie aber auch schon weg oder es sind "Fake" Arbeitgeber, die die Arbeitslosen nur Benutzen wollen ohne Arbeitsrechtliche Dinge ein zu halten. Ist mir schon öfter passiert auch bei den "Vermittlungsvorschlägen"

lg

Loozemyself 
Fragesteller
 17.12.2014, 12:03

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antwort. Das ist mir dennoch noch nicht ganz begreiflich, wie ich denn zu etwas verpflichtet sein kann, obwohl ich mich noch zu gar nichts verpflichtet habe (sprich: schrift. Vereinbarung mit dem Arbeitsamt) in denen unter anderem festgelegt wird wieviele bewerbungen pro woche geschrieben werden müssen. Ich habe es in meiner wenigen Freizeit bisher nur geschafft, mal 2 Bewerbungen zu verfassen.

DieWachsende  17.12.2014, 12:13
@Loozemyself

Das wird kommen. Nimm es schon mal für die Zukunft mit.

Und

Je schneller du jetzt was neues findest desto weniger hast du mit denen zu tun.

lg

Solange du keine Leistungen der ARGE beziehst, bist du auch nicht verpflichtet, dich zu bewerben. Du bist ja lediglich arbeitssuchend und nicht arbeitslos gemeldet.Solltest du aber gekündigt haben oder wurdest du zu einem bestimmten Termin gekündigt und weißt, dass du ab einem bestimmten Termin arbeitslos sein wirst, dann musst du dich bewerben. Denn dann bist du verpflichtet alles zu tun, um eine mögliche Arbeitslosigkeit abzuwenden. Das heißt auch, Bewerbungen schreiben während man noch in der Beschäftigung ist.

Loozemyself 
Fragesteller
 17.12.2014, 11:55

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antwort. Jedoch ist mir das jetzt nicht ganz plausibel, ich beziehe derzeit KEINE Leistungen von der Arbeitsagentur, da ich mich ja NOCH in einem BEFRISTETEN Arbeitsverhältnis befinde. Ich bin lediglich Arbeitssuchend gemeldet, da ich ja weiß wann mein Arbeitsverhältnis endet. Das heisst, ich weiß sehr wohl wann mein Arbeitsverhältnis endet, beziehe aber keine Leistungen vom Arbeitsamt.

Muss ich jetzt irgendwelchen Verpflichtungen nachkommen oder nicht ?

calimera90  17.12.2014, 11:57
@Loozemyself

Wenn du weißt, dass du ab z. B. dem 01.01.2015 arbeitslos sein wirst, dann musst du Bewerbungen schreiben. Dazu bist du verpflichtet. In deiner Frage stand aber nicht, dass dein Arbeitsverhältnis befristet ist. Das hättest du mal besser sofort geschrieben.

Der andere Fall ist, dass du dich arbeitssuchend gemeldet hast und erst dann kündigen wirst, wenn du was neues gefunden hast. In dem Fall hättest du KEINE Bewerbungen schreiben müssen.

Wenn es mit Bewerbungen momentan durch den arbeitsbedingten Zeitmangel noch nicht so optimal klappt, kann man Dir daraus auch noch keinen Strick drehen. Das Vermittlungsangebot solltest Du allerdings mal näher betrachten und den Arbeitgeber mal kontaktieren. Kommt es zu einem Vorstellungstermin, müsste Dich Dein momentaner Arbeitgeber zu dessen Wahrnehmung zumindest freistellen. Zeugnisse lassen sich kopieren und ein Lebenslauf entweder handschriftlich oder oder bei einem Kollegen auf dem PC tippen. Den kann man dann auch kopieren. Bewerbungsanschreiben kann notfalls auch handschriftlich erfolgen. Das erst einmal vorab für wichtige Angebote in Anbetracht der Mittel und der Arbeitszeiten. Solltest Du keine direkte Anschlussbeschäftigung finden, wird man Dich spätestens bei Eintritt der Arbeitslosigkeit hinsichtlich Bewerbungen unterstützen können. ( Bewerbungskosten-Beihilfe / Bewerbungsgutschein beantragen ) Dann kannst Du Bewerbungen auch mit professioneller Hilfe am PC ausarbeiten und ausdrucken lassen.

Loozemyself 
Fragesteller
 17.12.2014, 12:17

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antwort. Gilt dies auch für befristete Arbeitsverhältnisse ? Weiter unten hat jemand geschrieben, das ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis wo ich schon weiß wann das Arbeitsverhältnis endet, auch verpflichtet bin mich zu Bewerben. Jedoch ändert dies ja nichts an der Tatsache das ich Arbeitsbedingt kaum bis gar nicht dazu komme, mich zu bewerben. Ich habe in der wenigen Freizeit die mir zu Verfügung steht, schließlich auch ein Haushalt zu bestreiten.

Es ist mir äußerst unangenehm mit jemanden direkt vom Arbeitsamt darüber zu reden, da ich Angst habe sie könnten mir direkt nen Strick draus drehen.

Parhalia  17.12.2014, 12:50
@Loozemyself

Natürlich ist das Primärziel, Erwerbslosigkeit nach Möglichkeit komplett zu vermeiden. Das setzt aktive Stellensuche und Bewerbungen vorraus. Deine momentane Situation schränkt allerdings die aktive Stellensuche deutlich ein. Daher reicht es momentan aus, wenn Du in Zeitungen nach möglichen Stellen suchst und auf passende Vermittlungsvorschläge reagierst. Vorrang hat dabei deine noch ausgeübte Beschäftigung. Da kannst Du einen Vermittlungsvorschlag auch ablehnen, wenn es hierzu wichtige Gründe gibt. So kannst Du z.B. nirgendwo anfangen oder probearbeiten, wenn diese Termine in den Zeitraum Deines laufenden Arbeitsvertrages fallen. Und telefonische Kontaktaufnahme zu möglichen neuen Arbeitgebern ist bereits aktive Stellensuche und somit eine Bewerbungsaktivität.