Pflegebedürftigkeit, Sozialamt - muss man die Kontoauszüge offenlegen?

4 Antworten

Aber von meiner Schwiegermutter,  dessen Vater das ist können nur die Gehaltsabrechnungen verlangt werden und keine Kontoauszüge?? 

isomatte  28.01.2016, 17:58

Jetzt habe ich denke was verwechselt !

Die Mutter ist also die Tochter vom Opa deines Mannes ?

Dann hat die Mutter ja min.einen Selbstbehalt von 1800 € Netto für sich,sie muss dann auch Nachweise über Ersparnisse erbringen,wird also auch Kontoauszüge vorlegen müssen.

Wie will sie es sonst nachweisen was sie angespart hat ?

Meines Wissens richtet sich das nach dem derzeitigen Verdienst und wenn da etwas nachgewiesen werden musst kann man das durch Einkommensnachweise machen,also z.B. Lohnzettel !

Mit diesem Einkommen ist sie nicht leistungsfähig,muss also nichts zahlen.

Wenn Kinder vorhanden sind,dann haben diese z.B. als Single einen Selbstbehalt von 1800 € Netto und weitere Aufwendungen die geltend gemacht werden können.

Die Mutter dürfte dann laut Düsseldorfer Tabelle bei Ehegattenunterhalt min. 1200 € Netto an Selbstbehalt haben.

muffiiii 
Fragesteller
 28.01.2016, 16:30

Mit dem Selbstbehalt das weiß ich und damit kenne ich mich aus. Es geht mir um die Kontoauszüge :(

isomatte  28.01.2016, 16:34
@muffiiii

Wenn sie ein gemeinsames Konto haben dann ja und wenn nicht,dann aber vom Mann !

Denn Geldgeschenke / Sachwerte die einen bestimmten nicht zu berücksichtigenden Betrag übersteigen können bis zu 10 Jahre rückwirkend zurück gefordert werden.

Als die Mutter meines mannes ins Pflegeheim kam, wollten die keine Kontoauszüge sehen, sondern nur wissen, welches Einkommen und welche Ausgaben bei den Kindern vorhanden sind.

muffiiii 
Fragesteller
 28.01.2016, 16:25

Danke dir für die Antwort. Wie lange ist das her?  

Allexandra0809  28.01.2016, 17:06
@muffiiii

Das sind jetzt ziemlich genau 2 Jahre

Genau die Tochter vom Opa, ich glaube ich habe mich komisch ausgedrückt!!  

Hmm okay dachte es reicht aus wenn sie ihr Gehaltsabrechnungen vorlegt.  Denn ich weiß das sie nur an das Ersparte von Oma und Opa dürfen aber nicht von der Tochter.