Pflegebedürftigkeit, Sozialamt - muss man die Kontoauszüge offenlegen?
Hallo,
folgende Situation, der Opa (Pflegestufe 2) meines Mannes ist nun im Pflegeheim. Da die Rente nicht ausreicht, greift das Sozialamt ein. Nun meine Frage: Die Mutter meines Mannes hat ein monatliches Nettoeinkommen von 1000 Euro. Sie muss ihre Gehaltsabrechnungen vorlegen, muss Sie auch Ihre Kontoauszüge offenlegen?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, denn morgen hat Sie den Termin.
Danke:)
4 Antworten
Aber von meiner Schwiegermutter, dessen Vater das ist können nur die Gehaltsabrechnungen verlangt werden und keine Kontoauszüge??
Jetzt habe ich denke was verwechselt !
Die Mutter ist also die Tochter vom Opa deines Mannes ?
Dann hat die Mutter ja min.einen Selbstbehalt von 1800 € Netto für sich,sie muss dann auch Nachweise über Ersparnisse erbringen,wird also auch Kontoauszüge vorlegen müssen.
Wie will sie es sonst nachweisen was sie angespart hat ?
Meines Wissens richtet sich das nach dem derzeitigen Verdienst und wenn da etwas nachgewiesen werden musst kann man das durch Einkommensnachweise machen,also z.B. Lohnzettel !
Mit diesem Einkommen ist sie nicht leistungsfähig,muss also nichts zahlen.
Wenn Kinder vorhanden sind,dann haben diese z.B. als Single einen Selbstbehalt von 1800 € Netto und weitere Aufwendungen die geltend gemacht werden können.
Die Mutter dürfte dann laut Düsseldorfer Tabelle bei Ehegattenunterhalt min. 1200 € Netto an Selbstbehalt haben.
Wenn sie ein gemeinsames Konto haben dann ja und wenn nicht,dann aber vom Mann !
Denn Geldgeschenke / Sachwerte die einen bestimmten nicht zu berücksichtigenden Betrag übersteigen können bis zu 10 Jahre rückwirkend zurück gefordert werden.
Als die Mutter meines mannes ins Pflegeheim kam, wollten die keine Kontoauszüge sehen, sondern nur wissen, welches Einkommen und welche Ausgaben bei den Kindern vorhanden sind.
Danke dir für die Antwort. Wie lange ist das her?
Das sind jetzt ziemlich genau 2 Jahre
Genau die Tochter vom Opa, ich glaube ich habe mich komisch ausgedrückt!!
Hmm okay dachte es reicht aus wenn sie ihr Gehaltsabrechnungen vorlegt. Denn ich weiß das sie nur an das Ersparte von Oma und Opa dürfen aber nicht von der Tochter.
Mit dem Selbstbehalt das weiß ich und damit kenne ich mich aus. Es geht mir um die Kontoauszüge :(