Pfändung einer Rente bei Ehepaar in Gütertrennung
Ich weiß, es gibt schon einige ähnliche Fragen wegen Rentenpfändung. Aber irgendwie ist meine nicht ganz dabei, bzw. ich bin mir nicht ganz sicher. Ich bekomme eine Netto Rente ( KV ist da schon weg ) in Höhe von 956,14 Euro. Mein Mann bekommt ab Oktober auch Rente. Netto ca. 600 Euro. Wir haben Gütertrennung. Mein Mann hat noch Schulden die wir in den letzten Jahren schon nicht bezahlen konnten. Es wird aus verschiedenen Gründen auch weiterhin nicht gehen. Der Gläubiger hat nun bei RV meines Mannes eine Pfändung beantragt. Kann der Gläubiger trotz der niedrigen Rente meines Mannes was pfänden weil er ja verheiratet ist? Oder gilt hier auch die Gütertrennung. Er könnte sich ein P Konto einrichten. Bisher hatten wir nur ein Konto. Also meins. Oder könnten wir seine Rente auch mein Konto überweisen lassen ? Hat der Gläubiger da Zugriff ? Oder muss gar die RV die Rente meines Mannes direkt an den Gläubiger schicken weil mein Mann ja verheiratet ist. Irgendwie kommt das bei ähnlichen Fragen nie so raus. Jedenfalls bin ich mir hier immer sehr unsicher. Ich weiß, das sind viele Fragen, aber ich würde mich freuen wenn man mir hier etwas die Angst nehmen könnte. Vielen Dank für Eure Antworten
2 Antworten
Die entscheidende Frage ist: Wer ist der Gläubiger? Eine öffentlich-rechtliche Institution hat wesentlich niedrigere Pfändungsgrenzen als ein 08/15-Gläubiger wie ein Versandhaus oder eine Bank.
Oder könnten wir seine Rente auch mein Konto überweisen lassen ?
Das auf keinen Fall. Da wirst Du Drittschuldner und die Rente könnte bis auf den letzten Cent gepfändet werden.
Hat der Gläubiger da Zugriff ?
Ja wenn er es in Erfahrung bringt, dass da Geld Deines Mannes eingeht kann er das pfänden lassen..
Oder muss gar die RV die Rente meines Mannes direkt an den Gläubiger schicken weil mein Mann ja verheiratet ist.
Ja, wenn von der Rente etwas pfändbar ist schickt es die RV direkt an den Gläubiger. Da ihr verheiratet seit ist Dein Mann Dir gegenüber aber unterhaltspflichtig. Da wird dann aber auch wieder Deine Rente gegengerechnet. Da Du mehr bekommst wird das also nicht zum tragen kommen. Deinem Mann muß aber mindestens der H4-Satz (382€) und die halbe Warmmiete bleiben. Mußt Du selbst ausrechnen.
Da ihr Gütertrennung vereinbart habt, könnt ihr beide je ein pfändungsfreies Konto führen. Dabei bleibt ein Betrag von je 1.028 € pfändungsfrei.