Pfändung einer Rente bei Ehepaar in Gütertrennung

2 Antworten

Die entscheidende Frage ist: Wer ist der Gläubiger? Eine öffentlich-rechtliche Institution hat wesentlich niedrigere Pfändungsgrenzen als ein 08/15-Gläubiger wie ein Versandhaus oder eine Bank.

Oder könnten wir seine Rente auch mein Konto überweisen lassen ?

Das auf keinen Fall. Da wirst Du Drittschuldner und die Rente könnte bis auf den letzten Cent gepfändet werden.

Hat der Gläubiger da Zugriff ?

Ja wenn er es in Erfahrung bringt, dass da Geld Deines Mannes eingeht kann er das pfänden lassen..

Oder muss gar die RV die Rente meines Mannes direkt an den Gläubiger schicken weil mein Mann ja verheiratet ist.

Ja, wenn von der Rente etwas pfändbar ist schickt es die RV direkt an den Gläubiger. Da ihr verheiratet seit ist Dein Mann Dir gegenüber aber unterhaltspflichtig. Da wird dann aber auch wieder Deine Rente gegengerechnet. Da Du mehr bekommst wird das also nicht zum tragen kommen. Deinem Mann muß aber mindestens der H4-Satz (382€) und die halbe Warmmiete bleiben. Mußt Du selbst ausrechnen.

Da ihr Gütertrennung vereinbart habt, könnt ihr beide je ein pfändungsfreies Konto führen. Dabei bleibt ein Betrag von je 1.028 € pfändungsfrei.