Pfändung bei Hartz 4 - Geld für Miete weg

12 Antworten

Wenn du eine Pfändung hast kannst du 7 Tage nach Geldeingang das Geld von der Arge komplett abheben, wenn du ein P-Konto hast dann kannst du das auch dadrüber hinaus, wenn nicht ist die Bank verpflichtet das Geld dem Gläubiger zu Überweisen. Das Geld ist jetzt weg, macht ein P-konto und du hast in Zukunft ruhe. Ausserdem kommt eine Pfändung nicht total Plötzlich und unerwartet sondern wird von der Bank, vom Gläubiger und vom Amtsgericht immer angekündigt damit man handeln kann

1.) Wieso zahlt sie bei Hartz IV Miete? Die zahlt in der regel doch das Amt?

2.) Wenn der Vermieter eine Einzugsermächtigung hat, dann bucht er natürlich ab, wenn ihm das Geld zusteht. Rckbuchungen kommen nur dann vor, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, was rein rechtlich einen Eingehungsbetrug darstellt.

3.) Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge werden dann bei Nichtausführung durch mangelnde Deckung etwas später nochmal ausgeführt. Der Kontoinhaber muss darüber nicht informiert werden, denn dieser sollte selber wissen, wann welcher Betrag abgebucht wird, schließlich hat derjenige das auch in Auftrag gegeben.

Hartz 4 bekommt man doch immer Monatsende.Aber leider hat deine Mutter das versäumt das Kont leer zu machen,Hartz4 ist nicht Pfändbar, nur du musst innerhalb 7 Tagen das Geld abheben sonst ist es weg.Macht es doch ganz einfach,redet mit der Arge das die Miete jeden Monat gleich von ihnen zum Vermieter überwiesen wird.So kann deine Mutter wenn das Geld eingeht gleich alles abheben und gut ist.Dieses Mal ist nichts mehr zu machen war in Ordnung was die Bank gemacht hat,leider.Bitte besser aufpassen.Notfalls die Miete den Vermieter bar zahlen.

darek72 
Fragesteller
 02.12.2011, 17:04

hallo,

danke für die antwort. also meine mutter hat das konto leer gemacht, lediglich nur das geld für die miete drauf gelassen, was die bank auch weiß. der vermieter hat zu spät abgebucht. und die bank hat es sich wieder geholt und dann das geld die gläubiger abgegetreten. sowas kann nicht mehr passieren da meine mutter die miete jetzt selber überweist und ab 1. januar ein p-konto hat. und jetzt ist halt nur die frage ob das ged, was doch eigentlich für die miete bestimmt ist, pfändbar ist. der vorfall war auch schon 2009.

martello  29.02.2012, 17:54

Blödsinn was du erzählst Die Zeit mit 7 Tagen ist vorbei.Sie rettet nur ein P konto das ist bis ca 1000.- geschützt vor Pfändungen.

darek72. Wer ist der Geschädigte? Bei einer Kontopfändung bestimmt weder Deine Mutter noch die Bank über das Verfügen der eingegangenen Gelder. Durch einen Gläubigerplan wird in der Regel durch das Amt bestimmt, wie der Geldfluss stattfindet. Die Bank muss keinen Aufwand treiben und wird daher Deine Mutter kaum über diesen internen Vorgang informieren. Und auch ein Anwalt wird sich kaum mit einer Sache beschäftigen bei der zum Vorneherein feststeht, dass er für etwelche Bemühungen gar nicht bezahlt werden kann. Die Bank hat sich in diesem Fall an die Vorgabe des Amtes zu halten. Es mag für Dich bedauerlich erscheinen, aber FinanzRegulierungen, werden aus einsichtigen Gründen nicht von Besitzlosen gemacht. Dabei spielt keine Rolle, ob früher sogar mal was vorhanden war.

hadiz  02.12.2011, 15:49

darek72. Wenn es um die Möglichkeit geht, dem Amt versteckt vorhandene Geldmittel zu entziehen, sollte ein anderes Forum bemüht werden. Ein mit Vorbehalt akzeptierbarer Vorgang wäre dadurch noch vorhanden, wenn versteckt vorhandene Mittel der Tochter anvertraut würden. Bei Finazknappheit muss jedoch dringend vor rechtswidrigem Handeln gewarnt werden. Die Gegenpartei ist am längeren Arm und kennt alle möglichen "Schlupflöcher" meist auch besser.

Natürlich haben die Recht. Das ist weg. Warum hat sie kein P-Konto?