Pfändung auf P Konto und Geld eingefroren. Wann wird es wirklich an den Gläubiger überwiesen?

1 Antwort

Wenn Du Deinen monatlichen Pfändungsfreibetrag überschreitest und eine Pfändung auf dem Konto hast, dann sollte das Geld zeitnah an den Gläubiger auskehrt werden.

Wann genau das passiert, weiß ich nicht, da man den individuellen monatlichen Pfändungsfreibetrag auch nachträglich noch erhöhen lassen kann, falls er durch "unpfändbare" Zahlungseingänge überschritten wurde. Es gibt da Fristen, die das Geldinstitut einhalten muß.

Die Geschichte, die Du erzählst, kann ich nicht nachvollziehen. Ich verstehe nicht, wieso Dein Geld Deiner Beschreibung nach vom 25. bis 1. des Folgemonats "eingefroren" und danach wieder freigegeben wird.

Jeder Zahlungseingang sollte die Freibetragsprüfung durchlaufen und danach eben freigegeben oder ggf. gesperrt werden.

Du solltest Dich mit Deinen Fragen an Dein kontoführendes Geldinstitut wenden.