Personalgespräch wegen Fehlverhalten (Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen) muss der Grund mitgeteilt werden?
Ich wurde zu einem Personalgespräch (mit Betriebsrat!) eingeladen. Auf meine Nachfrage worum es ginge, sagte man mir nur, dass es um einen Verstoß der Datenschutzbestimmung ginge. Mehr dürfe mir nicht mitgeteilt werden. Ich bin nun völlig von der Rolle.. ich habe keine Ahnung, warum ich mir da Ärger eingehandelt haben könnte und habe nun Angst vor der Frage, ob ich mir denken könne, warum ich hier sei. Wenn ich da Nein sage, bin ich nicht reuevoll und evtl. verständnislos(bei was auch immer) und wenn ich sofort aufzähle, weshalb ich evtl. gerügt werden könnte, erzähle ich vll. Dinge, die mich noch tiefer reinreiten könnten. Mir fallen ehrlich nur Kleinigkeiten ein, die vermutlich nicht dazu bewegt haben, mich vorzuladen. Vll. das ich am Telefon einen Patientennamen ausgesprochen habe, obwohl andere vor mir standen. Solch Dinge halt, die sich auch leider nicht immer vermeiden lassen... Kann ich drauf bestehen, dass sie mir klar sagen, worin mein Fehlverhalten bestand?
5 Antworten
Wenn es um ein Fehlverhalten geht in Bezug auf Datenschutz vermute ich, daß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen wurde. Es wird wahrscheinlich eine mündliche Ermahnung oder mündliche Abmahnung geben.
Daher ist der Betriebsrat dabei. Worüber du dir jetzt Sorgen machst, ob man dich fragt, warum du hier bist, ist völlig sinnlos. Man wird dich nicht fragen, sondern man wird dir dein Fehlverhalten ganz klar darlegen und dann kannst du dich dazu äußern.
Wir sind doch nicht in einem amerikanischem Spielfilm mit "guter Cop - böser Cop" wo es um Fangfragen und Verhöre geht.
Außerdem ist der Betriebsrat dabei, um DEINE Interessen zu vertreten.
Dann sag geradeheraus, daß du nicht weißt, um was es geht!
Reuevoll und kleinlaut kannst du sein, wenn sie dir sagen, welches Fehlverhalten dir vorgeworfen wird.
Du kannst darum bitten, verpflichtet sind sie dazu nicht. Das reicht wenn Sie es im Gespräch mitteilen.
In dem Gespräch werden sie dir schon sagen was du gemacht hast. Es gibt keine Pflicht das sie dir das vorher sagen müssen.
Aber müssen sie mir zu Beginn des Gespräches den Grund mitteilen, damit ich nicht da sitze und den Kopf schütteln muss, weil ich ehrlich nicht weiß, was los ist.. :/
Nein. Dann sag halt einfach Nein wenn sie fragen ob du weißt wieso du hier bist.
... nimm einfach den Vordruck mit, denn Du unterschrieben hast und vergleiche, ob der Vorwurf paßt. Viel Glück.
ich wurde telefonisch eingeladen und erst auch Nachhaken bekam ich aus der Sekräterin raus, dass es um o.g. Thema geht und das auch der Betriebsrat eingeladen wurde...
Nein, du hast ja schon den Gesprächsgrund erfahren und das reicht meiner Meinung nach aus.
Wenn du gefragt wirst worum es wohl ginge sagst du dass dir ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen nicht bewusst ist und du ein Mensch bist der nicht Mutmaßt sondern Ehrlich und offen für ein Gespräch zur Verfügung steht um eventuelle unstimmigkeiten aus dem Weg zu räumen.
Gerade der Betriebsrat hat mir gesagt, ich solle mich auf diese Frage vorbereiten, weil sie damit mein "Bewusstsein des Fehlverhaltens" prüfen. Ich soll mich absolut reuevoll und kleinlaut geben.