Person fotografiert Auto auf Gebiet Welches man nur durch einen Feldweg erreicht

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Wassermelone557,

grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn Du Feldwege mit dem Auto befährst und damit abgelegene Stellen erreichst und dann dort Dein Auto abstellst.

War also kein Verbotszeichen aufgestellt, passiert gar nichts.

Bist Du aber über einen Feldweg, der durch das Zeichen 250 (siehe Foto) (oder durch ein anderes Zeichen) für den Fahrzeugverkehr gesperrt war gefahren und hast dann im gesperrten Bereich geparkt droht ein Bußgeldbescheid mit folgenden Inhalt (Text aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog):


Tatbestandsnummer: 141062

Tatvorwurf: Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG;

Verwarnungsgeld 30,00 Euro

Punkte: keine

Fahrverbot: keins


In dem Bescheid wird Dir eine Frist gesetzt. Zahlst Du innerhalb der Frist, hat sich die Sache erledigt und hat auch keinerlei weitere Folgen für Dich. Zahlst Du nicht fristgerecht oder gehst gegen den Bußgeldbescheid an, bekommst Du einen Anhörungsbogen, in dem Du Dich zur Sache äußern kannst. Wird der Tatvorwurf aufrecht erhalten, bekommst Du einen erneuten Bußgeldbescheid, der aber dieses mal noch 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren beinhaltet. Das bedeutet, dann sind nicht nur 30,00 Euro fällig, sondern 58,50 Euro.

Zu Deiner Frage bezüglich der Anzeige durch eine private Person:

Nicht nur Polizisten und Mitarbeiter des Ordnungsamtes, können Verkehrsverstöße beanzeigen, sondern JEDER kann ein Verstoß gegen Gesetze zur Anzeige bringen.

Der Anzeigende wird dann im Bußgeldverfahren als Zeuge geführt und die Fotos werden als Beweis mit im Bußgeldverfahren aufgenommen.

Aber Du schreibst ja, es standen nirgendwo Schilder. Ist dem wirklich so, wirst Du auch keinen Bußgeldbescheid bekommen.

Gibt leider immer wieder Leute die meinen sich wichtig machen zu dürfen und die meinen, hier in Deutschland ist alles strafbar. Dem ist aber nicht so.

Schöne Grüße
TheGrow

Zeichen 250 - (Recht, Foto, Verkehrsrecht)

Ist am Beginn des Weges ein Schild aufgestellt, dass die Durchfahrt verboten ist bzw. dass es sich um einen Privatweg handelt bzw. dass der Weg nur für Forst- und Waldwirtschaft freigegeben ist? Wenn irgendetwas davon zutrifft, dann erwartet dich wohl ein Verwarngeld. Dass es ein fettes Bußgeld gibt, insofern es sich um einen Erstverstoß handelt, bezweifle ich. Aber momentan kannst du nur abwarten.

Mögliche Verbotszeichen sind 250 und 251. Außerdem können auch andere Verbotszeichen in Verbindung mit einem Zusatzzeichen angebracht sein. Zusatzzeichen sind in der Verkehrszeichen-Tabelle 6-stellig beziffert 10xx-xx.

Wassermelone557 
Fragesteller
 06.07.2014, 01:14

Also es gibt mehrere Feldwege zu diesem Ort. Bei einem ist nur eine Schranke bevor der Feldweg beginnt, keine Schilder. Bei den anderen beiden Feldwegen bin ich mir leider nicht sicher

wie hoch könnte das Verwarngeld sein?

GoetheDresden  06.07.2014, 01:16
@Wassermelone557

Und eine Schranke (auch wenn sie offen ist) ist für dich kein Hinweis, dass es sich um einen Privatweg handeln könnte und die Schranke bei der Rückfahrt vielleicht sogar geschlossen und mit Schloss abgesperrt sein könnte? Vielleicht noch mal Fahrschule machen?

TheGrow  06.07.2014, 11:01
@GoetheDresden

Eine offene Schranke ohne Verbotsschilder ist aber rechtlich gesehen garnichts. Ist die Schranke offen, darf ich auch den Weg ohne Einschränkungen befahren.

GoetheDresden  06.07.2014, 17:41
@TheGrow

Und wenn sie auf dem Rückweg zu und mit Schloss abgesperrt ist? Mit solchen Tipps wäre ich sehr vorsichtig. Eine Schranke kann jederzeit geschlossen werden. Außerdem hat Fragesteller in der Frage schon selbst gesagt, dass der Weg nicht befahren werden darf. Er widerspricht sich mehrfach.

TheGrow  06.07.2014, 19:08
@GoetheDresden

Mit solchen Tipps brauche ich nicht vorsichtig zu sein.

Im übrigen, wenn es sich um ein privates Grundstückstück handeln würde, dann wäre eine Anzeige beim Ordnungsamt nicht möglich, denn für derartige Verstöße auf privaten Grundstücken, wäre das Ordnungsamt gar nicht zuständig.

Außerdem gilt, das was ich geschrieben habe. Eine Ordnungswidrigkeit ist nur dann gegeben, wenn die Durchfahrt durch Zeichen verboten gewesen wäre.

Auch wäre eine reine zivilrechtliche Forderung (wüsste im Moment eh nicht, was ein Besitzer fordern könnte) nicht möglich, wenn die Durchfahrt nicht auf welche Art auch immer als verboten gekennzeichnet wäre.

Keiner muss sich vorm befahren von irgendwelchen Wegen (auch wenn es Feldwege sind) kundig machen, ob es sich um einen Privatweg handeln könnte.

Aber in einem gebe ich Dir recht. Der Fragesteller widerspricht sich in der Tat. Dennoch hat er geschrieben, dass es keine Schilder gab und das ist für die rechtliche Bewertung ausschlaggebend.

Hmm, ich verstehs nicht.. oben schreibst Du es war verboten dort zu fahren ergo auch zu parken, unten schreibst Du da war kein Schild in der Nähe.. was denn nun, verboten ja oder nein?

Zu Deiner Frage, Ihr habt ein Recht auf das persönliche Bild, allerdings wurde das ja nicht erstellt um es zu veröffentlichen, vielmehr dienst es Beweiszwecken. Damit wird es rechtlich nicht richtiger es gemacht zu haben, aber dennoch wird der Fotograf nichts zu befürchten haben, ganz im Gegensatz zum Halter des Fahrzeuges, in dem Fall zu Dir.

Vorab musst Du nun nicht mit der Megastrafe rechnen, aber bedenke, es kann sehr schnell sehr teuer werden. Angenommen Dein Auto hätte dort nicht viel aber es hätte Öl verloren, dann könntest Du die Sparschweine der letzten x Generationen schon mal schlachten. Natürlich ein rein hypothetischer Fall, aber dennoch nicht ausgeschlossen, es würden geringste Mengen ausreichen um von Amtswegen den Mutterboden austauschen und entsorgen zu lassen.. dann viel Spaß.. die Entsorgung hat vor Jahren für 15 kg bereits 180 € gekostet, dann natürlich + Arbeit + Ersatzboden +Material + Strafe.. oO.

Na das ist ja nicht passiert also wird alles noch mal gut gehen.

GoetheDresden  06.07.2014, 01:20

Grundsätzlich darf erst mal jeder alles fotografieren, solange es nicht durch ein Gesetz verboten ist. Da gab es ja mal den Fall bei Gericht, wo ein Beklagter auf einen Pressereporter losgegangen ist, weil er ihm mehrmals gesagt hatte, dass er nicht fotografiert werden will und der Reporter trotzdem weiter fotografierte. Da schlug der Beklagte dem Fotografen die Kamera aus der Hand. Das Gericht entschied später, dass der Beklagte im Recht war und in Notwehr gehandelt hat. Ja, richtig gehört - in Notwehr! :-)

Aber dieser Fall hier ist natürlich anders gelagert. Zum einen hat der Mann sicher keine einzelne Person gezielt fotografiert und zum anderen will er es wohl auch nicht veröffentlichen, sondern damit beim Ordnungsamt nur beweisen können, dass sein (?) Privatweg unbefugt benutzt wird. Damit wird er natürlich nur Erfolg haben, wenn der Weg als Privatweg erkennbar bzw. entsprechend beschildert ist (z. B. Zeichen 250 oder 251).

Wassermelone557 
Fragesteller
 06.07.2014, 01:27
@GoetheDresden

Das war kein Privatweg Es war ein Öffentlicher platz zum Skateboard fahren.

Quasimo  06.07.2014, 01:37
@GoetheDresden

??? Jetzt verstehe ich Dich nicht wirklich!?

Was hat das mit einem Reporter zu tun und wo ist der Zusammenhang zum Fotografen in der Situation? Ich kann Dich verlässlich darüber in Kenntnis setzen, das wir z.B. alle Personen die auf öffentlichen Flächen mit aufgezeichnet wurden in den Videos pixeln und bei Bildern unkenntlich machen, wie natürlich auch alle Kennzeichen usw. der Grund ist nicht das es uns langweilig wäre. Unser Medien Anwalt würde nun wohl einen Aufsatz schreiben und zig Zitate bringen warum das sein muss. Natürlich hatte der Reporter das Recht die Bilder zu machen. Gegenständlich ist aber eine ungewollte Aufnahme von Personen auf privaten oder öffentlichen Grund. Ist es nun ein Privatgrund .. also z.B. der des Fotografen kann er grundsätzlich knipsen was er will, auf öffentlichen Grund ist das schon wieder anders. Der Reporter hatte zweifelsfrei ein Motiv und die Personen als Passanten davor, hier sind die Personen und das Fahrzeug das Motiv, damit ist die Aufnahme rechtlich sicher nicht einwandfrei, wird aber in Anbetracht der Situation kaum Gewicht bekommen.

Ja, da kannst du schon mit einer Strafe rechnen. Aber gleich ein Foto zu machen, auf die Idee würde ich gar nicht kommen ...

Wassermelone557 
Fragesteller
 06.07.2014, 01:05

es gibt halt Leute die nichts anderes zu tun haben..

GoetheDresden  06.07.2014, 01:12
@Wassermelone557

Hätte ich aber auch gemacht wenn es mein Privatweg wäre. Du hast ja selbst in der Frage geschrieben, dass man dort nicht fahren darf. Warum hast du es dann getan?

Wassermelone557 
Fragesteller
 06.07.2014, 01:36
@GoetheDresden

Das ganze sieht übrigens so aus: http://puu.sh/9Yqvw/fc741eedcd.png auf dem geteerten Gelände stand das Fahrzeug + Das Foto wurde dort gemacht

und DORT ist KEIN Schild welches Fahrverbot beschreibt

Darisha  06.07.2014, 14:18
@Wassermelone557

Wenn dort kein Schild stand, woher sollst du dann wissen dass es verboten ist?

TheGrow  06.07.2014, 11:08
Aber gleich ein Foto zu machen, auf die Idee würde ich gar nicht kommen ...>

Hast wohl noch nichts von Knöllchen Horst gehört. Horst Werner Nilges, alias Knöllchen Horst, ist wohl die bekannteste Privatperson, die damit Schlagzeilen gemacht hat, dass sie seit 2004 über 30.000 Personen beim Ordnungsamt angezeigt hat und die Verstöße auch mit der Digitalkamera festgehalten hat.

Schau Dir mal, den folgenden Artikel von Wiki an:

http://de.wikipedia.org/wiki/Horst-Werner_Nilges

Der Typ hat doch recht viele Nachahmer gefunden, vielleicht gehört die Person, von der der Fragesteller berichtet hat ja auch dazu.