Permanente Linkspur-Besetzer auf der Autobahn - wie reagieren?
Jeder kennt es. Kein Tempolimit, freie Autobahn und trotzdem blockiert so ein Tier die linke Spur.
Was darf man machen, wenn das kilometerlang weitergeht? Lichthupe ist verboten, rechts überholen ist verboten, Hupe ist verboten und wird nicht gehört.
Das deutsche Gesetz kann doch nicht erwarten, dass man 120 Kilometer hinter so einem Tier herfährt!?
Welche rechtliche Möglichkeiten gibt es?
9 Antworten
sicherheitsabstand einhalten. ruhe bewaren und gut ist! nichts anderes gibt es und nichts anderes schreibt das gesetz vor! und wenn du dazu nicht in der lage bist, dann hast du hinterm steuer nichts zu suchen!
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfe das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden, die Lichthupe erfülle hier eine Warnfunktion. Eine Nötigung werde erst daraus, wenn der Überholende GLEICHZEITIG DICHT auffährt oder sich durch permanente Betätigung der Lichthupe die Bahn freidrängeln will.
Ein weit verbreiteter IrrtumEin verbreiteter Irrtum unter Autofahrern sei auch, dass man Raser ausbremsen darf. Das ist den Verkehrsjuristen zufolge nicht erlaubt:
Raser oder Drängler zu verfolgen, sei Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft. Einen Raser auszubremsen gelte als Selbstjustiz und werde strafrechtlich geahndet.
Abhängig vom Abstand des Rasers, der gefahrenen Geschwindigkeit und der Stärke des Abbremsens könne dies Nötigung sein.
Selbst ernannten Verkehrserziehern drohen dann neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
wir haben leider nur das rechtsfahrGEBOT, das bedeutet man SOLLTE rechts fahren, muss es aber nicht. Du darfst nich viel tun, ausser Ruhe bewaren. Wenn du den Linksfahrer dennoch rechts überholst, dann solltest du nach dem Überholvorgang ne weile nicht wieder auf die linke Spur, denn dann gilt es als recht überholen. Wenn du auf der rechten Spur bleibst, gilt es als vorbeifahren.......ist wesentlich billiger ;-)))))))))))))
Doch, muss man, @tapri.^^
TBNR 102672: Sie verstießen auf der Autobahn/Kraftfahrstraße gegen da Rechtsfahrgebot und behinderten dadurch Andere: 80,00 € +23,50 € Gebühren, A-Verstoß, 1 Punkt.
Im Übrigen gilt das von dir beschriebene "rechts vorbeifahren" auch als rechts überholen. ;)
bei meinem Bruder war das anders. nur Bußgeld weil rechts vorbei gefahren und NICHT überholt. er ist auf der rechten Spur geblieben und die Polizei hat ihn ca 2 km danach rausgezogen......
Es gibt aber diesbezüglich kein "rechts vorbeifahren" im verkehrsrechtlichen Sinn.
keines , Drängeln und sonstiges ist nicht erlaubt. Aber der andere Fahrer müsste sich eig. an das Rechtsfahrgebot halten, in der Theorie würde er einen Pubkt in Flensburg bekommen. Aber wenn keine Grünen da sind kannste wenig machen...
Du darfst Dich aufregen, wenn Du unbedingt willst, aber ansonsten kannst Du nichts machen
Und warum muss man ein Bußgeld zahlen wenn man dagegen verstößt? Völliger Unsin deine Antwort. Auch der Rest ist absoluter Bullshit, von wegen vorbeifahren.