Pedelec, wieviel Watt darf der Motor haben?

6 Antworten

Vorsicht, reguliert ist nur die Nennleistung!

Die maximalleistung darf viiiiiel höher sein. Im durchschnitt ist die maximalleistung bei einem 250 Watt Nennleistungsmotor zwischen 400 Watt und 550 Watt.

Hol dir einfach einen 250 Watt Nennleistungsmotor mit möglichst viel Drehmoment Nm.

Oft wird die maximalleistung nicht angegeben. Man sieht dann anhand der Nm wohin die Reise da geht.

20 Nm sind recht wenig und für leichte steigungen ausreichend.

40 Nm sind schon gut

60 Nm schieben dich den Berg Problemlos hoch. Da fängst an schon richtig spaß zu machen. Da liegt die Max leistung meist bei 550 Watt trotz 250 Watt nennleisutng.

100 Nm und mehr gehen schon echt ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates“[7] trat gemäß Artikel 23 am 9. Mai 2002 in Kraft.Die EU- Richtlinie schreibt vor: Diese EU-Richtlinie ist u. a. nicht anzuwenden auf:

„h) Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW [250 Watt] ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird[.]“

Das heißt ganz konkret, dass das Pedelec nur dann unter die Befreiung fällt, wenn der Motor den Vorgaben entspricht. Analog gedrosselter Motorräder kann das Fahrzeug trotzdem verwendet werden, obwohl ein größerer Motor eingebaut ist. Allerdings ist vorher eine Einzelabnahme zur Erteilung einer neuen Typgenehmigung erforderlich. Hierbei werden die gesetzlichen Vorgaben nach Umbau überprüft und bestätigt.

Die Wattzahl (Leistung P) dürfte egal sein. Entscheidend ist, das die zul. Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Zudem muß eine Abnahme nach §21 StVZO erfolgen und die eingebauten Teile müssen bauart genehmigt sein. Abnahmen können TÜV Westdeutschland DEKRA Ostdeutschland (Berlin beide) durchführen. Also eine Überwachungsorganisation vor Ort fragen.

imrstr 
Fragesteller
 04.08.2011, 12:39

Nein die Wattzahl ist leider nicht egal! Sonst wäre sie ja nicht reglementiert.

Und da es sich hier um ein ZULASSUNGSFREIES Rad handelt macht eine TÜV Einzelabnahme gar keinen Sinn, wäre sicher auch viel teurer als sich ein Luxus-Pedelec direkt komplett zu kaufen ;)

Das einzige was klar ist sind.. bis 25km/h, Mittreten und 250W... nur halt nicht ob 250W direkt beim Motor oder es ausreicht wenn dieser nur 250W durch einen passenden Controller bereitstellt... ist wohl auch nirgendswo ersichtlich.

DieEbikeExperte  05.04.2021, 19:39

Die Nennleistung von 250 Watt ist entscheidend und muss eingehalten werden, aber
die maximalleistung darf so hoch sein wie sie will (: ( In der praxis liegt sie bei ca 500 Watt )

Bei einem Elektromotor hängt die Leistung sehr von Spannung und Stromstärke ab. Der eine funktioniert in einem engeren Bereich, der andere ist recht flexibel, aber streng definieren lässt sich die Leistung nur bei gegebener Spannung und Stromstärke. Also kann bei einem Pedelec nur über den Regler die Leistung gesteuert werden. Vor allem aber: Kein Mensch kontrolliert das jemals. Erst wenn du mit deinem Pedelec zu schnell fährst und einen Unfall verursachst, hast du ein Problem (bergab darfst du auch 60 fahren - ohne Motorunterstützung natürlich).

imrstr 
Fragesteller
 04.08.2011, 00:11

Bergauf darf man auch 60 fahren (ohne Motorunterstützung ;) ) Kontrollieren..könnte aber passieren, oder bei einem Unfall.

Daher muss dann schon alles Korrekt sein, die Frage ist nur... was ist Korrekt?

Die 250W Regelung bedeutet dass sie sich ganz einfach in Rauch auflöst bei einem 350W Motor. Oder glaubst durch diese Regelung wird aus einem 100w Motor ein 250W Motor? Ein 350W Motor für gleiche Voltzahl ausgelegt hat einen niedrigeren Innenwiderstand den die 250W Regelung nicht erwartet. Das ist wie bei einem Trafo für Halogenlampen. Der regelt bis zur erlaubten Wattzahl auch wenn weniger Birnchen drinnen sind aber bei Überlast verglüht er.

imrstr 
Fragesteller
 04.08.2011, 14:47

Wo ist das Gesetzliche dazu? "Nenndauerleistung von 0,25 kW [250 Watt]"

Ein Motor der bedingt durch den Controller eine Maximale Nenndauerleistung von 0,25 kW [250 Watt] hat... erfüllt doch diese Forderung, oder?

Das Problem ist.. es steht scheinbar nirgendswo explizit das der Motor 250W haben muss oder das ein Controller ausreicht etc.. die Regelung ist einfach nicht Vollständig scheint mir...

Von Motor ist da doch garkeine Rede...

"Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW [250 Watt] ausgestattet sind"

Der Antrieb hat ja auch dann 250W wenn der Controller ihn auf 250W begrenzt... das ist ja das dilemme weswegen ich die Frage stellte.

Gibt es nicht irgendwo eine genauere Beschreibung zu der Regulierung?

Und natürlich kann ein 100W Motor mit einem 250W Controller keiner 250W Leisten. Aber ist denn wirklich irgendwo festgeschrieben womit die Leistung begrenzt werden muss? Also Motor oder Controller oder Beides?

Zu dem Innenwiderstand, viele 350W Motoren werden scheinbar einfach umgelabelt, geprüft und dann als 250W Motoren verkauft... weil die Steuerungselektronik (Softwareseitig evtl.) ihn einfach auf die entsprechende Leistung drosselt...

Ein Mofa oder Moped darf ja auch nur 25 oder 50 (45) fahren und tut es nur wegen einer Drosselklappe oder Elektronischen Drosselung...

Mich stört echt das die Regulierung scheinbar unvollständig ist.

kuku27  04.08.2011, 16:25
@imrstr

Ja, geb dir recht, aber vermutlich muss man das ganze, Motor + Regelung, als Einheit betrachten. Wenn vom Motor der Label runterfällt und das ganze dann dem Gestz entspricht wird es nirgends einen Kläger oder Richter geben.Aber ich wollte dich nur darauf hinweisen dass üblicherweise verkaufte Elektronik, die nicht explizit als Leistungsbegrenzer für stärkere Motoren bezeichnet wird die gelistete Wattzahl als maximum hat wofür sie verwendet werden darf. Beim Start und bergauf wird der Motor versuchen wesentlich mehr zu ziehen. Ansonsten sehe ich keine Probleme denn kein Richter wird dich verurteilen dass du einen Motor nimmst der im gesetzlich verwendeten Bereich nicht ständig überlastet ist. Ohne Label kannst sowieso immer behaupten dass du das Ding als 200Watt Motor gekauft hast.