Pause einarbeiten

7 Antworten

Bei einer Arbeitszeit von 7.30 h bis 18 h mit einer einstündigen Mittagspause von 12 bis 13 Uhr hat man eine Nettoarbeitszeit von 9:30 Stunden. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche sind dies 47:30 h, also gerade noch im Rahmen des Erlaubten.

Die Dauer der Pause von 1 h ist lang genug. Es besteht also vom Bundesarbeitszeitgesetz her kein Bedarf an einer weiteren Pause.

Der Chef legt jedoch die Pausenzeiten fest und der Arbeitnehmer muss sich dann danach richten. Ich denke, dass es von daher im Ermessensspielraum des Chefs liegt, eine Frühstückspause von 15 min Dauer anzuordnen.

Es gibt keine expliziten gesetzlichen Regelungen dazu, wie lange die "Zwangspausen" des Arbeitnehmers maximal sein dürfen. Das Gesetz hebt nämlich darauf ab, festzulegen, wie lang die Pausen minimal sein müssen.

Was jedoch nicht zulässig ist, ist die Zerlegung des Arbeitstages in mehrere voneinander unabhängige Phasen, z.B. von 6 bis 9 Uhr und dann nochmal von 17 bis 21 Uhr. So ein geteilter Dienst müsste gesondert vereinbart werden. Dies wäre nämlich eine erhebliche zusätzliche Belastung, weil der Tag zerrissen wird und man doppelt hin- und zurückfahren muss. Siehe den folgenden Link:

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/pause4.htm

Ich fürchte, in deinem Fall wirst du dich nicht durchsetzen können, dass du ein Recht darauf hättest, auf die Frühstückspause zu verzichten.

für die 15 min pause um 9 uhr vormittags diese 15 min früher arbeiten beginnen nun meine frage ist das rechtens

Absolut :-)

Je nach täglich geleisteten Arbeitsstunden und deinem Lebensalter wären bestimmte Pausenzeiten (eigentl.: Arbeitsunterbrechungen) von mind. 15 Minuten Dauer zwingend einzuhalten.

Da Pausenzeiten keine Arbeitszeiten sind, werden die auch nicht bezahlt und der Chef kann demnach deine Anwesenheitszeit entsprechend vorgeben.

G imager761

Angenommen, du musst vertraglich eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden leisten. Dann müsstest du wegen der 30 Minuten Pause z.B. von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr arbeiten. Da wüsste ich jetzt nicht, was dagegen spricht, wenn dein Chef nun möchte, dass du schon um 07:45 anfängst und dafür eben nur bis 16:15 Uhr arbeitest. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich mein, Hauptsache, die reine Arbeitszeit abzüglich der Pausen stimmt doch.

also arbeitsbeginn ist um 7:15 uhr früh bis 18:00 abends, plus die mittagspause von 12:00 bis 13:00 normaler arbeitsbeginn ist um 7:30 uhr minus die 15 min für pause also 7:15 fangen wir an

Benito0330  08.01.2013, 07:15

Hast da einen ganz schönen Knüppel-Job, aber das ist so rechtens. Ein Bekannter von mir arbeitet in so ner Kabel-Bude, und da ist das auch so.

imager761  08.01.2013, 08:34

Anwesenheitszeit: 10:45 h, minus Pausen 1:15 h = (bezahlte) Arbeitszeit von 9:30 h.

Unterstellt, du bist volljährig, arbeitest du demnach in völliger Übereinstimmung des § 4 ArbZG "Ruhepausen", sofern dem keine betrieblichen oder tariflichen Vereinbarungen entgegenstünden :-)

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

G imager761

Familiengerd  08.01.2013, 12:42
@imager761

Wenn das tatsächlich die reguläre übliche Arbeitzeit sein sollte (und richtig gerechnet hast Du ja), dann bewegen die sich mit ihren Arbeitszeiten aber außerhalb des gesetzlichen Rahmens (der ja maximal 8 Stunden werktäglich vorsieht), wenn es nicht den Ausgleich nach dem Gesetz innerhalb der vorgeschriebenen 6-Monats-/24-Wochen-Frist gibt!

Pausen werden nicht mit bezahlt. Die Pausenzeiten gelten also nicht als Arbeitszeit.