Parkrempler - Anzeige gegen Unbekannt - was passiert jetzt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Seri22,

wenn die Polizei die Spuren am Fahrzeug gesichert hast, kannst Du den Schaden normalerweise auch Reparieren lassen. Auf der ganz sicheren Seite bist Du aber, wenn Du vorher bei der Polizei anrufst und nachfragst ob Du die Reparatur durchführen lassen kannst.

Im Bezug auf ´den weiteren Verlauf Deiner Anzeige wirst Du irgendwann Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren gegen unbekannt eingestellt wurde, da sich der Täter nicht ermitteln lies. Das kann aber gut mehrere Monate dauern bis Du dieses Schreiben erhältst. Mehr wird aller Wahrscheinlichkeit nicht passieren.

Mit viel viel Glück wird der Unfallflüchtige ja aber doch erwischt und Du hast die Chance Dir das Geld für den Unfallschaden von seiner Versicherung zurück holen. Die Versicherung selbst wird sich dann ihrerseits den Schaden von Ihrem Versicherungsnehmer zurückholen, denn beim Unerlaubten Entfernen vom Unfallort, ist er im allgemeinen der Versicherung gegenüber regresspflichtig, aber das braucht Dich ja nicht zu interessieren.

Schöne Grüße
TheGrow

Seri22 
Fragesteller
 03.05.2014, 15:44

Hallo TheGrow,

vielen Dank für Deine informative Antwort! Genau, die Polizei hat einige Fotos von meinem Auto gemacht und auch etwas Lack, was sich noch an dem Schaden befand, entnommen.

Okay, ich habe mir schon fast gedacht, dass die Anzeige nach einigen Monaten eingestellt wird, da halt die Chance ziemlich gering ist, denjenigen zu finden. Weißt Du zufällig, wie die Polizei bei so einem Fall arbeitet oder die Staatsanwaltschaft? Oder mit welcher Begründung / Richtlinie, wird dann die Anzeige eingestellt?

Vielen Dank im Voraus.

LG

TheGrow  03.05.2014, 16:01
@Seri22

Hallo Seri22,

der Ermittlungsaufwand der Polizei richtet sich natürlich auch danach, wie hoch der Schaden ist, aber natürlich auch danach, wie ausgelastet die Polizei ist.

Bei kleinen Parkremplern mit geringen Schaden passiert aber meist nicht viel. Bestenfalls hört sich die Polizei am Unfallort mal nach Zeugen um, was aber meist ohne Erfolg bleibt. Praktisch zwar durchaus möglich, anhand der gefunden Farbanhaftungen festzustellen, von welcher Fahrzeugparke, Fahrzeugtyp und Baujahr der Unfallflüchte verwendet hat und dementsprechend die Werkstätten in der Umgebung abklappern, aber meist wird dieser Aufwand nicht bei Bagatellschäden betrieben.

Wenn kein Täter ermittelt werden konnte, geht die Ermittlungsakte von der Polizei an die Staatsanwaltschaft und diese stellt dann das Verfahren ein.

Du erhältst dann wie gesagt irgendwann Post von der Staatsanwaltschaft. Dieser bescheid richtet sich nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 171 StPO - (Einstellungsbescheid)

Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172 Abs. 1) zu belehren.


In dem Bescheid wird dann als Grund für die Einstellung der Verfahrens stehen:

Das Verfahren gegen Unbekannt wurde eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte>

Seri22 
Fragesteller
 03.05.2014, 16:07
@TheGrow

Hallo The Grow,

wow, vielen lieben Dank für die tolle Hilfe!! :-)

Ja, der Schaden ist relativ gering. Er sieht zwar heftig aus, aber bei einer Werkstatt habe ich einen Kostenvoranschlag machen lassen und der wird beläuft sich auf 250 Euro. Den werde ich wohl selbst tragen müssen, da meine Vollkasko erst ab 300 Euro einspringt und die Erhöhung der Prämie wäre es auch wohl nicht wert. Also kann ich mich wohl schon mal darauf einstellen, dass keine großen Ermittlungen erfolgen , weil der Schaden einfach zu gering ist und der gesamte Fall demnächst eingestellt wird.

Alles klar, vielen Dank!

LG

Peter501  03.05.2014, 16:26
@Seri22

verlasse dich nicht darauf,dass das Verfahren so schnell eingestellt wird auch wenn der Schaden recht gering ist so geht es hier immernoch um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und das ist nun mal ein Straftatbestand.Viel Glück,vielleicht erwischen sie ja den Rabauken doch noch.

Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann wirst du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen. Ob du mit mit der Reparatur noch warten solltest würde ich bei der Polizei nachfragen

Bevor du irgend etwas veränderst solltest du zur Sicherheit ein paar Fotos von deinem Schaden anfertigen denn evtl.brauchst du sie noch wenn ein Schadensverursacher gefunden werden sollte.
Du solltest erstmal abwarten was die Ermittlungen der Polizei ergeben und nicht vorschnell den Schaden beseitigen lassen.Es können sich immernoch Zeugen melden oder der Verursacher bekommt ein schlechtes Gewissen und meldet sich selbst noch bei der Polizei. Du solltest auch in der Werkstatt die Schadenshöhe feststellen lassen aber kein Gutachten in Auftrag geben denn da könntest du bei Bagatellschaden unter 1000€ auf den Gutachterkosten sitzen bleiben. Du könntest dich auch an deine Versicherung wenden um das weiterere Vorgehen abzusprechen und dich beraten zu lassen.

Klär das mal mit dem eigenen Versicherer, wenn du Kasko vers. bist. Die lassen das dann vom Fachmann ansehen und bewerten.