Parken was ist zulässig? Mehrere fälle!?
Hallo,
Ich habe gleiche mehrere frage bzw Situationen zum Thema parken im Wohngebiet.
Wir wohnen in einem an Wohngebiet mit eine sehr stark begrenzten parkraum. Die Straßen sind durchgehend nur einseitig nutzbar. Kommt man nach 17uhr heim ist es fast unmöglich einen Parkplatz zu finden. Ca 300-400 Meter von unserer Wohnung ist ein größerer Parkplatz für an die 50 Autos, der Abend aus ziemlich ausgereizt ist. Nun ist dieser Parkplatz seit 3 Wochen abgesperrt weil hier wohl ein Supermarkt gebaut werden soll.
Das eigentlich nur so zur Info, nun zu den Fällen.
-
von diesem besagten Parkplatz wurde ein nicht fahrfähiger Pkw (evtl sogar Oldtimer) vom ADAC auf einen auf einen Platz am fahrbahnrand abgestellt. Ist das erlaubt?
-
Wohnmobile stehen im direkten Umkreis 3 Stück auf offener Straße, soweit ich weiß ist das auch erlaubt weil motorisiert, aber es kann doch nicht sein, dass es wirklich gar nicht bewegt werden muss. Eines steht nun schon seit ca. November an der gleichen stelle.
-
Anhänger stehen hier auch einige rum. Als leihe sehe ich die Unterschiede nur darin das es einachsige, doppelachsige, doppelachsige mit planaufbau und doppelachsige mit festem Aufbau sind. Dürfen die alle grundsätzlich dauerhaft abgestellt werden. Einer größerer wurde seit dem wir hier her gezogen sind (9monate) noch kein einziges Mal bewegt.
-
rote Kennzeichen. Seit einiger Zeit steht ständig ein Auto mit rotem Kennzeichen hier im Wohngebiet. Das Auto wechselt alle 2-3 Tage jedoch sind es immer die gleichen 3 Autos mit dem selben Kennzeichen. Also so ungefähr so mo-mi Alfa do-fr vw sa-so Mazda und dann grad wieder von vorne. Ist das nicht Versicherungsbetrug?
-
Firmenauto/geschäftsauto. Ein paar Häuser weiter hat sich jemand selbstständig gemacht mit einem Handwerk. Die Person arbeitet allein, hat also keine Angestellten. Er nimmt mit seiner Frau 5!!!!!! Parkplätze in Beschlag. Er hat ein Kleinwagen mit firmenaufdruck (Frau) ein Kombi mit Aufdruck (Mann private Nutzung) Lieferwagen mit Aufdruck und zwei Anhänger einer davon ist der oben genannte doppelachsige mit festem Aufbau und einer Höhe von ca 2,3M. Das kann doch auch nicht zulässig sein. Er hat nur ein Parkplatz vor dem reihenhaus auf seinem Grundstück und selbst den nutzt er nur sporadisch.
Bevor hier antworten kommen wie ob ich ein alter verbitterter rentner bin oder warum dann da hingezogen bin. Nein bin ich nicht, nur ich hätte gern gleiches Recht für alle und einen Parkplatz wenn ich von der Arbeit komme. Und sonst gefällt es uns hier auch.
3 Antworten
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz - schon gar nicht in Nähe der eigenen Haustür.
Ich will die Antworten so knapp wie möglich halten:
Zu 1: Ein illegal auf Privatgrund abgestelltes Kfz wurde vom Fahrzeughalter (deshalb ADAC und nicht der Abschlepper) auf öffentlichen Grund versetzt - bevor er vom Grundstücksbesitzer beseitigt wurde. Mehr nicht.
Zu 2: Wohnmobile dürfen, wie alle andern Kfz auch, parken bis der TÜV oder bei Saisonkennzeichen die Zulassung abläuft. Eine Bewegungspflicht für Kfz ist ein Ammenmärchen und entbehrt jeder Rechtsgrundlage.
Zu 3: Anhänger dürfen nur 2 Wochen parken, dann müssen sie ihrem Zweck entsprechend eingesetzt (= bewegt) werden. § 12 Abs. 3b StVO
Zu 4: Ein Beispiel: Firmen die Kfz verkaufen haben in der Regel einen Pool von roten Kennzeichen, die für Test-, Probe- und Überführungsfahrten vorübergehend an beliebigen Fahrzeugen befestigt werden dürfen. Mit dem Verdacht auf Versicherungsbetrug wäre ich da ganz vorsichtig.
Zu 5: Es gibt keine Pflicht, seinen Privatparkplatz zu nutzen. Bei öffentlichen Parkplätzen gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst - ganz einfach. Zu den Anhängern siehe Punkt 3.
Ich hoffe, diese Auskunft trägt zur Rechtsklarheit bei.
Nr. 1 - wenn abgemeldet, nicht erlaubt.
Nr. 2 - nur wenn alle zwei Wochen umgeparkt wird.
Solange es angemeldet ist und TÜV hat, ist im Prinzip alles in Ordnung, sofern die Fahrtüchtigkeit (z.B. durch Wechsel eines Reifens oder der Starterbatterie) schnell wieder hergestellt werden kann.
Zu Nr. 2:
Da wird etwas verwechselt:
1. Grundsätzlich unterscheidet die StVO Kfz nur nach Gewichtsklassen, nicht nach Fahrzeugtypen. Deshalb gibt es keine Sonderregelung (= Bewegungspflicht) für Wohnmobile.
2. Die zwei Wochen findet man in § 12 Abs. 3b StVO:
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Eine diesbezügliche Regelung für Kfz gibt es nicht.
man schaffe sich einen Parkplatz auf eigenem Grund und Boden
was sagt das Ordunungsamt zu der Missere
Dafür bräuchte man erstmal eigenen Grund. ;)
Ja die kommen schön um knöllchen zu schreiben an die, die aufgrund des Platzmangels über ecken parken oder auf dem Gehweg der anderen Straßenseite. Sonst hab ich bisher nichts mitbekommen. Allerdings es selbst auch noch nicht gemeldet.
Was das Ordnungsamt dazu sagt? Gar nichts. Außer vielleicht zu den Anhängern.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
Anhänger genau ^^ die dürfen nur max. 14 Tage stehen - alles andere ist legitim
Nicht nur legitim, auch legal. ;-)
legitim - rechtmäßig damit auch legal xD
:-)
Ja das ist es ja, abgemeldet ist es nicht, jedoch nicht fahrtauglich und wird dort jetzt, wie vorher schon auf dem Parkplatz, weiter vor sich hin wegetieren.