Parken vor gemieteter Garage ohne Behinderung anderer Mieter

5 Antworten

So leid es mir tut: Ja, das Parken kann dir untersagt werden, wie auch allen anderen Mietern. Du hast nur das Wegerecht zu deiner Garage und damit das Recht JEDERZEIT ungehindert in und aus deiner Garage zu gelangen, dabei hast du auch ganz kurze Wartezeiten zu tolerieren. Das Halten zum Be- und Entladen ist jedem Mieter erlaubt, auch dir natürlich.

Der Eigentümer darf Dir allemal untersagen, Deinen Wagen irgendwo auf dem Grundstück zu parken - Du hast die Garage gemietet, aber nicht die Fläche davor. Wenn Du das korrekt machen willst,musst Du eine Vereinbarung mit dem Eigentümer treffen.

Allerdings hat auch niemand das Recht, die Garageneinfahrt zu blockieren.

Bevor Du mit der Rechtskeule schwingst, solltest Du ein klärendes Gespräch mit Eigentümer und den anderen Mietern suchen. Sicher gibt es eine Lösung, mit der alle zufrieden sein können.

Sissi2014 
Fragesteller
 29.06.2014, 15:39

Rechtskeule schwingen? Oh je - nein! Mir ging es nur um das Grundsätzliche. Weil der Nachbar halt immer betont, was ICH nicht darf. Ich bin da eher tolerant.

Mikkey  29.06.2014, 15:44
@Sissi2014

Das Grundsätzliche ist, dass auf dieser Fläche ohne gesonderte Erlaubnis niemand parken darf. Die Stelle am Hauseingang ist für jeden dafür geeignet, Dinge aus dem Auto auszuladen. Dies darfst Du nicht dadurch verhindern, dass Du oder Deine Gäste einen Wagen dort parken.

Jetzt gibt es ständig Mecker von einem der Nachbarn, wenn ich oder mein Besuch vor meiner Garage stehen. Obwohl die Einfahrt so breit ist, dass nichts und niemand behindert wird. Argument: da hat niemand zu stehen

Der Nachbar hat insofern recht, dass da niemand stehen darf, denn die Fläche vor der Garage gehört nicht zur vermieteten Sache.

Allerdings darf er dort auch nicht seine Reifen wechseln.

Du könntest Deinen Vermieter fragen oder besser Dir die schriftliche Erlaubnis holen, ob Deine Besucher vor Deiner Garage parken dürfen, wenn niemand anderer behindert wird.

Dann hat der Nachbar nix mehr zu melden.

Darf mir verboten werden, vor meiner Garage zu stehen, wenn ich nicht mal jemanden behindere und er trotzdem hinter mir zum ausladen schwerer Sachen genug Platz hat?

Der Vermieter darf das.

Das ist genauso wie mit dem Hausflur vor Deiner Wohnungstür, dort darf auch nichts stehen.

MfG

Johnny

Witzigerweise fühlt sich außer mir keiner dafür verantwortlich, die Einfahrt zu kehren, das Unkraut zu entfernen oder im Winter zu räumen ;-) DA ist es dann plötzlich meine Einfahrt...

johnnymcmuff  29.06.2014, 17:01
Witzigerweise fühlt sich außer mir keiner dafür verantwortlich, die Einfahrt zu kehren, das Unkraut zu entfernen oder im Winter zu räumen ;-) DA ist es dann plötzlich meine Einfahrt..

Dann mache es nur alle es in einem Turnus, in der ersten Woche dann in der vierten Woche usw.

Du könntest über Exel einen Hof/Kehrplan machen, trägst alle Mieter in einem Turnus ein und hinter Deinem Termin machst Du eine Unterschrift wenn Du es getan hast.

Natürlich ist dieser Plan für niemanden bindend, aber vielleicht macht ja jemand mit, niemand weiß, dass der Plan nicht vom Vermieter ist.

Wenn Dich jemand fragt warum Du den Plan aufgehängt hast:

Damit Du nicht vergisst, wann Du dran bist. :-)

Hallo

nein das darf dir niemand verbieten!!

Der Platz vor deiner Garage ist kein öffentlicher Raum sondern deine Einfahrt in die Garage, da hast niemand außer dir (deiner Karre^^) etwas zu suchen!

Du könntest dem Nachbarn jederzeit verbieten dort Reifen zu wechseln etc... er blockiert damit deine Einfahrt!

Gruß

Lumpazi  29.06.2014, 15:07

so ist es

Sissi2014 
Fragesteller
 29.06.2014, 15:12

ICH will es ja nicht verbieten. Und er soll ja auch nicht auf der Straße seine Reifen wechseln müssen. Mich ärgert nur die Art und Weise, dass er meint, vor meiner Garage hätte kein Auto zu parken, nicht mal meins. Nur zum Ein- und Ausladen und zum Reifenwechseln. Sein Stellplatz ist um die Ecke. Und ich bin der Meinung, dass nicht jeder Suppenwürfel bis vor die Tür gefahren werden muss... ;-)

johnnymcmuff  29.06.2014, 15:50
nein das darf dir niemand verbieten!!

Der Vermieter kann dem Garagenbesitzer verbieten vor der Garage zu parken, siehe auch meine Antwort.