Paketzusteller macht Schaden am eigenen Postauto - Wer muss zahlen?

4 Antworten

Kann sein, muss aber nicht. Es kommt immer darauf an, wie hoch der Schaden ist und wie lange der Zusteller schon bei der Post oder DHL arbeitet und ob das der erste Schaden ist oder ständig irgendwas ist. War es Eigenverschulden, wird schon gerne der Zusteller hinzugezogen, dass er zahlen soll.

Beispielsweise, wenn einer die Handbremse nicht anzieht und das Auto rollt davon, dann ist es ja eindeutig die Schuld des Fahrers.

Yzzzy 
Fragesteller
 11.04.2019, 19:22

Guten Abend. Er hatte heute seinen ersten Tag gehabt, wo er auch alleine gefahren ist ohne Anlerner.

Allexandra0809  11.04.2019, 19:24
@Yzzzy

Oh je, da fängt er ja schon gut an. Er muss das unbedingt sofort seinem Vorgesetzten melden. Der Geschädigte stellt ja evtl. auch Ansprüche und diese müssen ja auch geregelt werden. Die Post bezahlt das alles erst mal, holt sich aber unter Umständen alles oder einen Teil davon zurück.

Yzzzy 
Fragesteller
 11.04.2019, 19:24
@Allexandra0809

Hallo. Er hat alles gemeldet und bereits in die Wege geleitet.

Allexandra0809  11.04.2019, 19:25
@Yzzzy

Das ist auf jeden Fall gut. Wenn der Schaden nicht groß ist, sondern nur ein kleiner, kann es auch sein, dass einfach nichts gemacht wird. Die Autos sehen ja teilweise schon katastrophal aus, weil immer mal wieder einer irgendwo dagegen fährt.

Yzzzy 
Fragesteller
 11.04.2019, 19:31
@Allexandra0809

Nun, er hat mir Bilder gezeigt.. Sah nicht so toll aus. Guten halber Meter lang und ziemlich tief eingerissen parallel an der Flanke

Allexandra0809  11.04.2019, 19:33
@Yzzzy

Das wird nicht er oder Du entscheiden, was gemacht wird. Er wird warten müssen, bis das Auto begutachtet wurde.

Erstmal leisten

  • die Haftpflicht des Fahrzeugs den Fremdschaden
  • Die Vollkasko des Fahrzeugs nach Abzug der SB den Eigenschaden

Die SB fällt dem Arbeitgeber zur Last. Der Arbeitnehmer kann nur haftbar gemacht werden, wenn mind. mittlere Fahrlässigkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit liegt das ganze im allgemeinen Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Der Beweis des Grades der Fahrlässigkeit obliegt dem Arbeitgeber, wenn er Ansprüche geltend machen will.

Angestellte, die keinen Berufs-RS haben und auch nicht Gewerkschaftsmitglied sind haben die Kontrolle über ihr Leben verloren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Yzzzy 
Fragesteller
 11.04.2019, 20:14

Hallo Kevin. Er ist Quereinsteiger, wurde 1.5Wochen angelernt und ist den ersten Tag heute komplett alleine gefahren. Er hat generell erst seit letzten Jahr Herbst ein eigenes Auto und sozusagen noch nicht Viel Fahrpraxis.

Nein, dürfte kein Regress nach sich ziehen.

Es passiert leider sehr oft ,das Anfänger solche Schäden verursachen, mangels vernünftiger Ausbildung.

Es muss er evtl. ein Fahrtraining mitmachen, den die Post sporadisch veranstaltet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sollte im Arbeitsvertrag stehen,

liest sich ja, als wäre es sein Verschulden gewesen, na ich wünsche ihm Glück, aber der Zaun vom Paketempfänger ist fast das größere Übel, der muss ja auch repariert werden ...

kann teuer werden.

Bitterkraut  11.04.2019, 19:20

Den Zaun bezahlt die Haftpflicht, das ist kein Problem.

LaOfThRealm  11.04.2019, 19:24
@Bitterkraut

Die Haftpflicht von dhl? Der Zaun wurde ja während der Arbeit demoliert.

Die Privathaftpflicht greift doch nur, wenn es in der Freizeit passierte?

Kommt es zu einem Schaden während der Ausübung eines Jobs, ist es immer eine große Frage, welche Versicherung hierfür aufkommt, oder ob sogar der Arbeitgeber diesen begleichen muss. Eine Privathaftpflicht kommt für solche beruflichen Schäden meist nicht auf. Wichtig bei der Haftpflicht ist, dass auf die Arbeitnehmerhaftung geachtet wird. So sind sind selbst Sachschäden auf Arbeit mitversichert. https://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/haftpflichtversicherung-arbeitsplatz/

lilatrudi  11.04.2019, 19:30
@Bitterkraut
Den Zaun bezahlt die Haftpflicht, das ist kein Problem.

Nö. Die Post/DHL hat überhaupt keine Versicherung, sie bezahlt Schäden selbst.

Bitterkraut  11.04.2019, 19:31
@LaOfThRealm

Die Kfz.-Haftpflicht natürlich.

kevin1905  11.04.2019, 19:47
@lilatrudi
Nö. Die Post/DHL hat überhaupt keine Versicherung, sie bezahlt Schäden selbst.

Die Deutsche Post AG fällt nicht unter die in § 2 PflVG genannten Ausnahmefälle, die auf den Abschluss von Kfz-Haftpflichtpolicen für ihren Fuhrpark verzichten dürfen.

  • Sie sind nicht der Bund
  • Sie sind kein Bundesland
  • Sie sind keine Gemeinde mit > 100.000 Einwohnern
  • Sie sind keine Körperschaft des öffentlichen Rechts
Yzzzy 
Fragesteller
 11.04.2019, 19:23

Und der Zaun ist nur ein ganz billiger Grüner Zaun gewesen wie man ihn kennt an jeder Ecke. Er hatte heute seinen ersten Tag gehabt, wo er komplett die Tour alleine gefahren ist.

Mist das dann sowas passiert

LaOfThRealm  11.04.2019, 19:27
@Yzzzy

Also es ist doch völlig egal, ob der Zaun teuer oder billig war, er wurde beschädigt und der Besitzer wird schön sauer sein und der Zaun MUSS erneuert werden.

Allerdings hört und erlebt man ja durch Paketboten die unglaublichsten Sachen. Und wenn er nicht in der Lage ist, das Auto allein zu fahren, tja, dann ist er wohl noch in der Probezeit ...

Yzzzy 
Fragesteller
 11.04.2019, 19:32
@LaOfThRealm

Ich hab die Bilder gesehen und wollte damit zum Ausdruck bringen das der Zaun das kleinere Übel ist.

LaOfThRealm  11.04.2019, 19:34
@Yzzzy

Nicht für den Besitzer des Zaunes, auf deinen Freund kommt da ganz schön was zu, der Zaun, das Auto (da er ja Unfallverursacher ist), da kann ich nur hoffen, dass dhl alles ordnungsgemäß und zugunsten ihrer Arbeitnehmer geregelt hat. toi toi toi

kevin1905  11.04.2019, 19:44
Sollte im Arbeitsvertrag stehen,

Was da steht ist relativ belanglos. Das Risko für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber. Basta.

Bei mittlerer Fahrlässigkeit, haftet der Arbeitnehmer entsprechend des Grades der über die einfache Fahrlässigkeit hinausgehenden Schuld.

Bei grober Fahrlässigkeit wäre der Arbeitnehmer in der Vollhaftung, ebenso bei Vorsatz, dann wäre auch die Versicherung raus.

der Zaun vom Paketempfänger ist fast das größere Übel, der muss ja auch repariert werden ...

Du weißt schon, dass Kraftfahrzeuge in Deutschland einer Versicherungspflicht für das Haftpflichtrisiko unterliegen (§ 1 PflVG)?

LaOfThRealm  11.04.2019, 19:48
@kevin1905

Kommt es zu einem Schaden während der Ausübung eines Jobs, ist es immer eine große Frage,

welche Versicherung hierfür aufkommt, oder ob sogar der Arbeitgeber diesen begleichen muss.

Eine Privathaftpflicht kommt für solche beruflichen Schäden meist nicht auf.

Wichtig bei der Haftpflicht ist, dass auf die Arbeitnehmerhaftung geachtet wird. So sind sind selbst Sachschäden auf Arbeit mitversichert. https://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/haftpflichtversicherung-arbeitsplatz/

Ist der Fahrer auch Unfallverursacher, wird aufgrund des Grads der Fahrlässigkeit entschieden. Und der Fall liegt hier ja eindeutig vor. https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/dienstwagen/ratgeber/firmenwagen-unfall-mit-dem-dienstwagen-wer-zahlt-jetzt/19408614.html

kevin1905  11.04.2019, 19:48
@LaOfThRealm

Versuchst du gerade einem Versicherungsmakler Versicherungen zu erklären durch die Hinzuziehung von Sekundärquellen? ^^

LaOfThRealm  11.04.2019, 19:49
@kevin1905

Sooo belanglos ist der Inhalt eines Arbeitsvertrages nicht, da könnte nämlich drin stehen, dass der Arbeitnehmer bei Schäden am Fahrzeug NICHT haftbar gemacht wird, sondern die Firma (Versicherung) die Schäden bezahlt ;-) solche Verträge gibt es.

LaOfThRealm  11.04.2019, 19:51
@kevin1905

Herrjeh, ein Versicherungsmakler, Satan weiche von mir - ganzlautlach. Niemals würde ich das tun, dann bist du hier ja genau richtig, weil ein echter Experte. Fein.

Yzzzy 
Fragesteller
 11.04.2019, 19:51
@kevin1905

Kevin, was denkst du. Wird er zahlen müssen für das Fahrzeug, als Frischling an seinem ersten tag, wo er alleine unterwegs war? Ist es fahrlässig gewesen?

BenniXYZ  11.04.2019, 22:20
@Yzzzy

Nein, das war nicht grob fahrlässig, dafür trägt DHL das Risiko. Keine Ahnung ob das Fahrzeug eine Vollkasko hat, jedoch der Zaun wird aus der KFZ Haftpflicht bezahlt. Kann höchstens sein, daß dein Kumpel sich am Schaden des Autos beteiligen muß. Soll er mal seinen Arbeitsvertrag genau durchlesen. Schätze aber eher nicht.

Yzzzy 
Fragesteller
 12.04.2019, 07:36
@BenniXYZ

I'm Mantelvertrag steht drinnen, dass der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz den Schaden bezahlen muss

kevin1905  12.04.2019, 10:51
@Yzzzy

Fahrlässig aber nicht grob fahrlässig.