P Konto / Probleme Bank Insolvenzverfahren-Kontofreigabe

4 Antworten

Hallo,

  • genau um solche Fragen beantworten zu können, hast dui einen Treuhänder !
  • Dieser wird dafür von dir bezahlt, dass er dich während der Insolvenz begleitet und dich
  • in Fragen zu diesem Thema berät.
  • Du solltest dich an ihn wenden und zwar möglichst schnell.
DwarfEnt  15.02.2014, 18:20

Das ist einfach so nicht richtig.

Der Treuhänder ist nicht der Berater des Schuldners sondern der Vertreter der Gläubiger. In dieser Eigenschaft kann er gar keine beratende Funktion für Schuldner übernehmen, weil er damit automatisch in einem Interessenskonflikt wäre.

Die beratende Funktion in einem Privatinsolvenzverfahren hat ausschließlich das Insolvenzgericht.

Kläre das am besten ganz schnell mit deinem Treuhänder. Es gibt auch eine Regelung für die Spesen, Das solltest du mit ihm klären. Dafür ist er auch da. Zudem er auch der einzige ist, der das ganze Problem dann auch auflösen kann.

Hallo,

während der Privatinsolvenz besteht gegen die Gläubiger die in dem Verfahren Forderungen angemeldet haben, Pfändungsschutz. Solltest Du also in der Insolvenz keine neuen Schulden aufgebaut haben oder aufbauen wollen, die dann nicht in das Inolvenzverfahren einfließen, dann würde ich Dir empfehlen, das P-Konto wieder in ein normales Guthabenkonto umzuwandeln.

Es gibt normalerweise keinen Grund, während der Privatinsolvenz ein P-Konto zu führen. Mit einem normalen Konto hast Du dann auch den obigen Ärger nicht.

Viel Glück

Kannst du die Spesen dir nicht in bar auszahlen lassen,dannwürde das schon nicht angerechnet.