P-Konto / Mietkaution
Hi ,
wieder eine frage von mir...
Ich habe heute mit der Arge gesprochen ob mein Geld angewisen wurde.
Da ich zum 1.8 kein geld bekommen habe wird diese nun am 31.8 mit überwissen.
also 370 vom August
dann 370 vom September
und 790 für die Kaution... (Für die neue wohnung bewilligt worden)
Nun hab ich das problem das ich ein P-Konto habe ....werde ich da Probleme bekommen das die Kaution gepfändet wird?
Wenn ja was kann ich machen da gegen ?
2 Antworten
setze dich schleunigst mit dem Jobcenter (ARGE) in Verbindung. Wenn du hier einen Geldeingang iHv. 1.530,00 EURO im kommenden Monat hast, alles was den Pfändungsfreibetrag von 1.029,99 EURO übersteigt, ist gepfändet.
Das Jobcenter möge die Kaution direkt auf das Konto des Vermieters überweisen.
danke Dosbatron, für den "Stern"
Da du ein P-Konto hast, wird nichts passieren. Zahlungen von der ARGE sind grundsätzlich nicht pfändbar!
Auch das wäre dann kein Problem, sollte die Mietkaution anders gewertet werden. Als Alleinstehender liegt der Betrag von 790 Euro weit unter der Pfändungsgrenze :-)
Du bekommst ja 2 x Grundsicherung und die Kaution. Also wird nicht alles zusammengezählt, sondern einzeln betrachtet. Wie gesagt, die Kaution liegt unterhalb des pfändbaren Betrags.
das ist nicht richtig -es wird alles zusammengefasst was in einem Monat an Geldeingänge zu verzeichnen ist. Es wird keinesfalls unterschieden, woher und wofür die Gelder sind.
Grundsicherung ist und bleibt unpfändbar ( § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB I), daher wäre auch eine Doppelüberweisung unschädlich.
Allerdings nur innerhalb 14 Tage ab Eingang auf dem Konto, danach können eventuell Beträge gepfändet werden. Aber nur, wenn diese noch auf dem Konto vorhanden sind ;-)
der zitierte § 55 wurde ersatzlos zum 01.01.2012 gestrichen
sicher dachte das gild nur für leistungen der grundsicherung