P-Konto / Mietkaution

2 Antworten

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setze dich schleunigst mit dem Jobcenter (ARGE) in Verbindung. Wenn du hier einen Geldeingang iHv. 1.530,00 EURO im kommenden Monat hast, alles was den Pfändungsfreibetrag von 1.029,99 EURO übersteigt, ist gepfändet.

Das Jobcenter möge die Kaution direkt auf das Konto des Vermieters überweisen.

helmutgerke  31.08.2012, 15:16

danke Dosbatron, für den "Stern"

Da du ein P-Konto hast, wird nichts passieren. Zahlungen von der ARGE sind grundsätzlich nicht pfändbar!

Dosbatron 
Fragesteller
 28.08.2012, 21:30

sicher dachte das gild nur für leistungen der grundsicherung

michi57319  28.08.2012, 22:45
@Dosbatron

Auch das wäre dann kein Problem, sollte die Mietkaution anders gewertet werden. Als Alleinstehender liegt der Betrag von 790 Euro weit unter der Pfändungsgrenze :-)

Du bekommst ja 2 x Grundsicherung und die Kaution. Also wird nicht alles zusammengezählt, sondern einzeln betrachtet. Wie gesagt, die Kaution liegt unterhalb des pfändbaren Betrags.

helmutgerke  28.08.2012, 23:48
@michi57319

das ist nicht richtig -es wird alles zusammengefasst was in einem Monat an Geldeingänge zu verzeichnen ist. Es wird keinesfalls unterschieden, woher und wofür die Gelder sind.

michi57319  29.08.2012, 13:52
@helmutgerke

Grundsicherung ist und bleibt unpfändbar ( § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB I), daher wäre auch eine Doppelüberweisung unschädlich.

Allerdings nur innerhalb 14 Tage ab Eingang auf dem Konto, danach können eventuell Beträge gepfändet werden. Aber nur, wenn diese noch auf dem Konto vorhanden sind ;-)