Ordnungswidrigkeitsverfahrenwurde eingestellt, bin ich nun schuldfrei ?
Vor einigen Wochen war ich in einem Verkehrsunfall verwickelt bei dem nicht klar war wer schuld war. Ganz einfach weil die zweispurige Straße sehr schmal war und man sowieso knapper nebeneinander fährt, konnte ich nicht sagen wie weit ich womöglich auf der linken Spur war. Nun ja, die Polizei kam und da beide Parteien das gleiche aussagten bekam ich zunächst die Schuld und somit das Ordnungswidrigkeitverfahren aufgedrückt. Das ganze geschah in Frankfurt, dort wo Beamte besseres zutun haben als sich um kleine Verkehrsunfälle zu kümmern weshalb diese auch schnell von dannen zog. Nun ist es so dass die Insassen meines Wagens sicher sind ich sei nicht rüber auf die linke Seite gezogen und sich auch Augenzeugen haben finden lassen, die das gleiche Aussagen habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dieser soll mir helfen nicht nur das Bußgeldverfahren einzustellen sondern auch mit Hilfe eines Gutachters klar zustellen wer nun die Schuld trägt. Ich habe jetzt einen Brief erhalten dass das Verfahren eingestellt worden ist; meine Befürchtung ist nun dass es nur eingestellt worden ist weil ich einen Anwalt eingeschaltet habe und die Beamten sich den Stress sparen wollen und jetzt immer noch nicht klar ist wer den Unfall verursacht hat.
5 Antworten
wenn das Verfahren eingestellt wurde, offiziell, dann bist du natürlich auch offiziell nicht mehr "Beschuldigte", ganz klar. Warum und weshalb ist dabei ohne Belang, du bist jedenfalls aus dem Schneider.
Warum und weshalb ist dabei ohne Belang, du bist jedenfalls aus dem Schneider
Das ist richtig im Bezug auf das Bußgeldverfahren, aber keineswegs was die versicherungstechnische Schuldfrage angeht.
Kann nicht geklärt werden, wer von den beiden Verkehrsteilnehmern die Schuld hat, wird zwar das Bußgeldverfahren eingestellt, aber in der Regel bekommen beide eine 50 : 50 % Schuld, was wiederum bedeutet:
- jeder bekommt nur 50 % seines Schadens von der gegnerischen Versicherung ersetzt und
- jeder wird im Folgejahr in der Versicherung hochgestuft, außer man hat einen Rabattretter
Hallo TheTheresa257,
da Bußgeldverfahren wurde nicht eingestellt, weil Du keine Schuld an dem Unfall hast, sondern weil man Dir ein Ordnungswidriges Verhalten nicht zweifelsfrei nachweisen konnte.
Die Schuldfrage ist damit aber nicht geklärt. Oftmals, wenn die Schuldfrage nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, wird beiden Beteiligten jeweils eine Teilschuld von 50 % gegeben.
Das bedeutet, die gegnerische Versicherung zahlt nur 50 % der Schadenshöhe an Dich aus und im Gegenzug bezahlt Deine Versicherung 50 % der Schadenshöhe an den Unfallgegner.
Insofern kein Rabattretter vorhanden ist, werden beide Versicherungen im Folgejahr hochgestuft.
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo.
Bei Einstellung heißt nicht Freispruch, sondern, dir kann es nicht bewiesen werden.
In solchen Fällen wird meistens 50/50 Regelung angewand deine Versicherung zahlt 50% an den Gegener und seine 50% an dich.
Die Versicherungen werden Beide zurückgestuft wenn kein Rabattretter vorhanden.
Dass das Bußgeldverfahren eingestellt wurde, sagt noch nichts über die Schuld an dem Vorfall aus.
es wird höchstwahrscheinlich auf eine 59 : 50 Regelung hinaus laufen.
keine Versicherung wird freiwillig den Gesamtschaden ersetzen.
59 : 50 Regelung
Statt der 9, wolltest Du sicher 0 schreiben oder?
Sprich 50 : 50 ???
Hallo .Das kann mit Verwarnung bis Führerscheinentzug mit Gutachten auf Verstüchtigkeit ausgehen. Hatten beim TAXI-Unternehmen einen Fahrer der ist vor der roten Ampel eingeschlagen Strafe und Führerschein für 6 Monate weg.
Personenbeförderung auf Dauer Entzogen.
Mit Gruß
Bley 1914