Ordnungswidrigkeit Zustellbarkeit?
Guten Tag,
Ich habe vom Ordnungsamt ein Verwarngeld bzgl. eines Blitzers zugesandt bekommen. Die Ordnungswidrigkeit ist aber schon länger als 3 Monate her.
Nun beruft sich das Ordnungsamt bei meinem Widerruf auf Unzustellbarkeit des ersten Briefes da ich in der Zwischenzeit umgezogen bin. Jedoch habe ich einen Nachsendeauftrag bei der Post hinterlegt weshalb die Post durchgängig eigendlich per Deutscher Post zustellbar gewesen wäre. Jedoch hat das Ordnungsamt den Brief bei 2. Dienstleister (nicht Deutsche Post) versandt.
Muss ich dennoch das Geld bezahlen oder ist das Ordnungsamt zuständig das die Post ankommt sofern ein Nachsendeauftrag vorhanden ist, da der Brief per Deutsche Post ja angekommen wäre ?
4 Antworten
Wenn Du Dich und das Auto auch zeitnah (innerhalb von 14 Tagen) umgemeldet hättest wäre es gleich richtig zugestellt worden. Ein Verpflichtung Briefe nur mit der Deutschen Post und nicht mit Kurierdiensten zu verschicken gibt es nicht. Die Frist zur Ummeldung ist allerdings verpflichtend. Daher würde ich raten zu zahlen.
Bei "2. Dienstleistern" gibt es keine Nachsendeanträge.
Es ist auch nicht zumutbar, dass ein Briefempfänger da, wenn er umzieht bei xx "2. Dienstleistern" eine Nachsendung beantragt.
Desshalb muss das Ordnungsamt entweder seine Briefe mit der Post verschicken, oder es muss, wenn ein Brief unzustellbar zurückkommt, die richtige Adresse suchen und den Brief nochmals schicken.
oder es muss, wenn ein Brief unzustellbar zurückkommt, die richtige Adresse suchen und den Brief nochmals schicken.
Tut es ja auch, aber genau diese Nachforschung hemmt die Verjährung.
IMHO ist es unwesentlich, ob und warum dich das Schreiben zunächst nicht erreicht hat - durch den vergeblichen Zustellversuch wurde die Dreimonatsfrist der Verfolgungsverjährung unterbrochen und begann neu zu laufen.
M. E. sind sie das schon, du bist auf normalem Postweg erreichbar, wenn das Amt einen anderen Vertriebsweg wählt, ist das nicht dein Verschulden.