Ordnungsamt hat mich beim Rauchen erwischt. Was bekomme ich nun?

3 Antworten

Hallo, eine Strafe oder einen Eintrag bekommst Du nicht, es war clever, dass Du Deine Personalien angegeben hast, ansonsten wäre der Umfang der Maßnahmen sicher größer geworden.

Es dürfte sich bei dem Rauchen auf dem Vorplatz um einen Verstoß gegen die Hausordnung der DB und um eine Ordnungswidrigkeit handeln.

Es wird vermutlich ein Verwarnungsgeld von 15.- Euro fällig, das war es:

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Bussgeld-fuer-rauchende-S-Bahnfahrer

Bitterkraut  08.11.2017, 11:47

Ich glaub nicht, dass das Ordnungsamt dazu da ist, die Hausordnung der Bahn durchzusetzen. 

Drugdog  08.11.2017, 17:44
@Bitterkraut

das stimmt wohl, wenn es aber als Owi eingestuft wird, dann schon. Dies kann z.B. in einer Satzung der Stadt geschehen sein, oder so wie in der Verlinkung geschildert. Den genauen Tatbestand wird man sicher im Schreiben mitgeteilt bekommen. Auf jeden Fall, ist es keine Straftat und es gibt keinen "Eintrag"

Moin123321 
Fragesteller
 08.11.2017, 20:18

Bekommt man wirklich beim ersten mal direkt ein verwarngeld, auch wenn man sich Kooperativ und Respektvoll verhalten hat?

Moin123321 
Fragesteller
 08.11.2017, 20:18

Und sogar gesagt hat von wo man sie hat?

Moin123321 
Fragesteller
 08.11.2017, 20:24

Da wo ich stand, war kein Eigentum der DB. Wenn, dann war es Eigentum des Cinemaxx (Kino)

Moin123321 
Fragesteller
 08.11.2017, 22:08

Ich stand ja nicht im Bahnhof.. Ich Stand ca 50 Meter vom Eingang entfernt unter der Überdachung eines Kinos

Drugdog  09.11.2017, 10:00
@Moin123321

Hallo Moin, von hier aus kann ich das schlecht beurteilen. Warte auf das Schreiben.

Du bekommst gar nix. Rauchen ist nicht verboten, auch nicht für 16-jahrige.

Moin123321 
Fragesteller
 07.11.2017, 22:53

Nunja.. Ist ja nunmalhalt erst ab 18

Bitterkraut  07.11.2017, 22:57
@Moin123321

Nein, ist es nicht.

Es ist nur verboten Jugendlichen unter 18 Ziggi zu verkaufen oder zu überlassen oder ihnen das Rauchen in der Öffentlichkeit zu gestatten.

Das Jugenschutzgesetz kriminalisert ncht die Jugendlichen. Es soll die Jugend ja schützen. 

Lies: § 10 Jugenscchutzgesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html

Moin123321 
Fragesteller
 07.11.2017, 23:11

Ich lese da jetzt nur das es nicht gestattet ist, Ziggis an Minderjährige abzugeben.. Schreib mal bitte den Wesentlichen Teil den du meinst :)

Bitterkraut  07.11.2017, 23:12
@Moin123321

§ 10 ist der wesentliche Teil. Und da steh nix davon, dass Rauchen u18 illegal ist. 

Moin123321 
Fragesteller
 07.11.2017, 23:15

Aber unter allgemeines steht doch "Im Sinne des Getzes sind Personen, die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind

PatrickLassan  08.11.2017, 06:26
@Moin123321

Und?

In §1 Jugendschutzgesetz steht (u.a.) die Definition des Begriffs 'Jugendliche'. Es gibt keinen § im Jugenschutzgesetz, der Jugendlichen das Rauchen verbietet.

Moin123321 
Fragesteller
 08.11.2017, 20:20

Ich glaube dir da jetzt einfach mal :)

wo hast du denn geraucht? du bist 16, der polizei und  dem Ordnungsamt ist es egal, ob du deine Gesundheit ruinierst

Moin123321 
Fragesteller
 07.11.2017, 23:12

Am Bahnhofsvorplatz (Krefeld HBF).. Aber jetzt nicht das es jeder sieht

rafaelmitoma  08.11.2017, 03:11
@Moin123321

dann habt ihr vielleicht noch was anderes gemacht als zu rauchen

Moin123321 
Fragesteller
 08.11.2017, 05:48

Haben wir nicht. Wir standen da halt rum und haben eine geraucht.. Dann kamen die Pfeifen an