öffentlicher dienst gehalt

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Es ist im öffentlichen Dienst unterschiedlich. Beamte erhalten ihre Besoldung im Voraus, da sie in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Früher erhielten Angestellte ihr Gehalt in der Mitte des Monats, also die Hälfte im Voraus und die Hälfte im Nachhinein und Arbeiter erhielten ihren Lohn erst am Ende des Monats. Heute gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten, sondern sie wurden zu den Beschäftigten zusammengefasst. Es gibt also nur noch Beamte und Beschäftigte, man mag davon halten, was man will :) Jedenfalls ist man mit dieser Änderung dazu übergegangen, allen Beschäftigten ihr Gehalt erst zum Ende des Monats auszuzahlen.

LG Rikeelse

Als Beamter, ja, als Angestellter oder Lohnempfänger: nein, da nur zur Häfte im voraus!

Nein.

LonoMisa  20.06.2010, 11:39

Als Beamter, ja, als Angestellter oder Lohnempfänger: nein, da nur zur Häfte im voraus

Das ist Dienstgeberabhängig. Ich bekomm mein Geld am 15. für den laufenden Monat

Also ich bin im öffentlichen Dienst und ich bekomme mein Gehalt Ende des Monats für den geleisteten Monat. Im Voraus wäre ja toll, Geld kassieren und dann krank sein und keine Arbeit leisten...