Nutzungsentschädigung, wann läuft frist für Vermieter ab? Mietschulden...

7 Antworten

Ich habe dem Bescheid komplett widersprochen, da Zahlungen getätigt wurden und wir eine schriftliche Vereinbarung haben, dass ich monatl. Raten gezahlt werden.

Der komplette Widerspruch war falsch. Du hättest teilweise widersprechen müssen. Nun kommt als nächstes ein Vollstreckungsbescheid und gegen den gehst du dann mal richtig vor.

Die Frage ist ziemlich sinnlos, da Du ohnehin zahlen musst, egal wie man es nennt...

Der Anspruch verjährt am 31.12.16, egal ob Miete oder Nutzungsentschädigung, mit gerichtlichem Titel 30 Jahre nach dessen Rechtskraft...

Den Mahnbescheid hat der Vermieter unter Umständen "vorsichtshalber" beantragt. Er muss ihn aber nicht vollstrecken. Der MB gibt ihm die Möglichkeit zügig auf evtl. ausbleibende Ratenzahlungen zu reagieren. Hat er nämlich keinen "anerkannten" MB, dann müsste er dieses Verfahren, fallst Du Deinen Ratenzahlungen doch nicht nachkommst, erst noch beantragen und "verliert" dadurch Zeit. Hier wäre ein Anruf beim Vermieter sinnvoller gewesen. Die Schuld ist ja tatsächlich vorhanden und durch den Ratenvertrag dokumentiert und der MB im Prinzip ja korrekt. Ich weiss nicht, ob er jetzt nochmals einen MB beantragen kann oder auf Deinen Widerspruch hin klagen müsste = das kostet noch mehr Geld.....für Dich. Der andere Punkt ist aber auch, ein Gläubiger darf die Schulden/Kosten nicht "unnötig" erhöhen. Ihr habt ja bereits eine Regelung getroffen, daher müsste/dürfte er keinen MB veranlassen. Aber wie gesagt, wenn er Dir für den MB kein Geld verlangt, dann ist er im Recht. hier ging es ihm vll. nur um die prinzipielle rechtliche Feststellung, dass Du ihm Geld schuldest. Klär das nochmals ab mit ihm und nimm dann vll. den Widerspruch zurück. Und ein User hat es auch noch richtig erwähnt, er könnte sogar noch zusätzlich bis zu 3 Monatsmieten (je nachdem wie schnell er einen neuen Mieter findet) geltend machen.

Hast Du gedacht Du wohnst kostenfrei bis zum Auszug?

im übrigen "falsa demonstratio non nocet" - zu deutsch - eine falsche Bezeichnung schadet nicht ... Du hast Geld zu zahlen für die Zeit der ncihträumung der Wohnung - ob das jetzt Miete oder Nutzungsentschädigung genannt wird ist völlig egal ....im Falle eine Prozesses wird ausgelegt was der Vermieter meint und er meint ganz klar Miete und (!) Nutzungsentschädigung

am 19.07 kam es zur Schlüsselübergabe. Wir haben uns auf eine monatl. Rate geeinigt und die wird erfüllt. Am 26.07 hat der Vermieter einen Mahnbescheid erlassen, dort ist als Hauptforderung Mieten März, April, Mai, Juni und Juli aufgeführt. Ich habe dem Bescheid komplett widersprochen, da Zahlungen getätigt wurden und wir eine schriftliche Vereinbarung haben, dass ich monatl. Raten gezahlt werden.<

Vermutlich hatte der Vermieter vor der Raten-Vereinbarung den Antrag auf einen Mahnbescheid schon auf dem Weg. Die 7 Tage inkl. Wochenende ist dafür nicht zu bewältigen. Das hier dem Bescheid widersprochen wurde ist aus Ihrer Sicht richtig gewesen. Ich kann mir nicht vorstellen das der Vermieter das gerichtliche Verfahren durchzieht. Er widerspricht sich dann mit der Ratenvereinbarung selbst?

Generell besteht beim AG kein Anwaltszwang aber hier doch ratsam. Beantragen Sie einen Beratungsschein beim AG.