Nützt ein Entschuldigungsschreiben etwas?

6 Antworten

Wieso um Himmels Willen hast du keinen Anwalt an deiner Seite, der dich in diesen Dingen berät?

XxPandaChanxX 
Fragesteller
 17.07.2018, 17:34

Weil ein Anwalt mindestens 190 beider Erstversorgung kostet. Ich kann es mir nicht leisten und ich will meine Eltern nicht darum bitten wenn ich diejenige war die das getan hat.

dauernhof  17.07.2018, 17:34
@XxPandaChanxX

Die Folgen einer Verurteilung sind weitaus heftiger als dieser kleine Preis.

Nach Deiner Angabe muss man annehmen, dass Du mehr Diebstähle gegangen hast und nur bei zweien erwischt wurdest. Da frage ich mich, ob Dir eine solche "Erinnerung" wirklich hilft.

XxPandaChanxX 
Fragesteller
 17.07.2018, 17:51

Und wie beim ersten dachte ich mir noch pah werde nicht mehr erwischt erst beim zweiten Mal ist mir bewusst was ich mir eingebrockt habe

Eine Entschuldigung kann sehr wohl helfen ließ dir den § 46 (2) StGB durch um es dir zu erleichtern "Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab." Und die punkte diein betracht gezogen werden stehen unten drunter also schaues dir ruhig mal genauer an. Darf ich die frage stellen aus welchem grund du es nötig hattest mehrere Diebstähle zu begehen?

XxPandaChanxX 
Fragesteller
 17.07.2018, 17:54

Das ich kein Geld habe kann ich nicht sagen. Ich spare seit der 3. klasse da ich kein Taschengeld habe habe ich Erspartes welches ich im Notfall benutzte. Ich muss alles selber zahlen wenn es um Schule geht. Ich will sparen für mein Führerschein und endlich auszuziehen. Klingt lächerlich nicht wahr? Die Dinge die ich geklaut habe sollten ein Geschenk für meine Schwester zu ihren Abschluss sein.

verreisterNutzer  17.07.2018, 17:59
@XxPandaChanxX

Sagen wir es so mit dem entschuldigungsschreiben ist es gut möglich das du eine strafmilderung erhältst. Wie alt bist du denn eig? Also wenn du zwischen 14 & 18 bist wird das urteil nach dem JGG gefällt sprich eine vermilderte strafe

Natürlich kann dir das helfen, besser dazustehen, aber man setzt so ein Schreiben nicht ab, ohne mit einem Anwalt darüber gesprochen zu haben, weil eine falsche Formulierung oder das (versehentliche) Eingeständnis weiterer Taten gar zur Strafverschärfung führen können.

Du hast gemäss §140 Abs.2 StPO offensichtlich das Recht auf einen Pflichtverteidiger, denn könntest du dich selbst verteidigen, würdest du die Frage hier nicht stellen. Besorg dir einen Anwalt oder lass dir vom Gericht einen zuweisen.

Beim 2. Diebstahl ist eine Entschuldigung auch etwas lächerlich... bist du gezwungen worden?

XxPandaChanxX 
Fragesteller
 17.07.2018, 17:32

Nein ich wurde nicht gezwungen aber ich hab mich richtig schlecht gefühlt und konnte deswegen nicht schlafen. Deswegen habe ich mich entschuldigt nicht um irgendwas dabei zu kriegen