Notary public Äquivalent in Deutschland?
Wegen einer Erbangelegenheit muss ich etwas vor einem "notary public" unterschreiben. Wie man schon raushört handelt es sich um ein englischsprachiges Land mit einem Rechtssystem basierend auf Common Law. Ich weiß, dass ein notary public unter Common Law eine "niedrigere" Rolle als ein Notar in Civil Law Jurisdiktionen wie hier in Deutschland hat.
Kann ich mir also einfach die Unterschrift im Bürgerbüro vom Rathaus beglaubigen lassen oder muss ich doch zum Notar gehen, was irgendwie blöd wäre nicht nur wegen der Kosten, sondern auch wegen der Tatsache, dass es schwierig ist dort einen Termin zu kriegen und die Sache etwas eilt.
Schon mal dankie im Voraus!
3 Antworten
Musst ja nicht gleich hingehen, kannst ja auch zunächst anrufen :-)
Aber ehrlich- keine Ahnung. Ich weiß, dass es beim Notar viele schlaue Listen gibt - welches Land welche Anforderungen- wenn hier in Deutschland etwas beurkundet wird.
Sofern es darum geht, dass der Beglaubigende dir beim unterschreiben zusieht und noch deinen Personalausweis kontrolliert- wüsste ich nicht, dass dies im Rathaus gemacht werden dürfte- meines Wissens Unterschriftsbeglaubigung nur bei Notaren , Botschaft/Konsulat.
Wobei ich mich an eine Urkunde erinnere, da dies auch ein siegelführender Mitarbeiter eines Rathauses, meines Wissens in BaWü gemacht hat. Hat mich viel Überzeugung gekostet die Untwrschriftsleistende davon zu überzeugen, dass dieses Papier für mich wertlos war.
Und da verlässt Du Dich auf's Internet? 😳 Das kann doch nur nach hinten losgehen. Mein Rat: Frag im Rathaus Deiner Stadt nach. Dort kann man Dir bestimmt auch die Antwort geben. Wenn nicht, dann frag eben einen Notar. Manchmal kostet das Leben eben.
Willst Du echte Informationen oder nur das, was andere vermuten - könnten? Mach Dich an gegebener Stelle schlau! Hier geht es um ein paar Kröten, die Du in den Sand setzen könntest, wenn Du falsch wählst.
Das richtet sich nach den Anforderungen der ausländischen Rechtsordnung. Da Bürgerbüros aber nicht öffentlich beglaubigen können, sondern nur amtlich und diese amtliche Beglaubigung nur in engen Grenzen Verwendung findet, gehe ich davon aus, dass eine Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar erforderlich ist. Ob die ausländische Behörde das so genau prüft, ist noch einmal die andere Frage. Vermutlich wird aber auch noch eine Apostille erforderlich sein.
Ich wollte mir halt lieber schon vorher andere Meinungen einholen bevor ich da ganz umsonst hingehe