Notarvertrag - Verwalterzustimmung fehlt.

1 Antwort

Ach ja, die Verwalterzustimmung...

Eines der Rituale beim Kauf einer ETW - hatten wir auch.

Nehmt Euch mal die Teilungserklärung vor - im Normalfall steht da drin, dass der Verwalter die Zustimmung nur aus wichtigem Grunde versagen darf. Wenn das so drin steht, ruft den Verwalter mal freundlich an und sagt ihm, dass es für Euch allmählich Zeit wird.

Allerdings ist auch die Zustimmung des Verwalters oft notariell zu beglaubigen - kann also sein, dass das Thema irgendwo zwischen dem Verwalter und seinem Notar hängt.

In der Regel kassiert sowohl der Verwalter für die Bearbeitung der Zustimmung als auch dessen Notar für die Beglaubigung - das ist ein Teil der Abfolge lästiger Rechnungen im unteren dreistelligen Bereich, die so rund um den Immobilienkauf ins Haus flattern...