Neueinstellung nach betriebsbedingter Kündigung

5 Antworten

Nein, darf er nicht, direkt beim Arbeitsgericht beraten lassen.

Maximilian112  25.10.2012, 15:14

Das Arbeitsgericht berät nicht.

Nein, darf er nicht. Betiebsbedingt heist doch, das nicht genug Arbeit vorhanden ist und er dich auf Grund dessen kündigen muss. Da er aber gleichzeitig neue Leute einstellt, kann das nicht sein. Sprich deinen Arbeitgeber mal drauf an. Ansonsten geh gegen die Kündigung mit hilfe eines Anwalts an.

nein, das darf er nicht. Wenn er mit deiner Leistung nicht zufrieden ist, muss er dir personenbedingt kündigen.

Du müsstest eine Kündigungsschutzklage erheben. Aber es ist dafür zu spät.

Die Frist beträgt 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Du kannst nix mehr dagegen machen.

Nein das geht grnicht n das würd ich auch so nicht stehen lassen