neue Heizung bei Hauskauf Pflicht?
Hallo
wir wollen ein Haus kaufen. Nun gibt es wohl eine Verordnung, die besagt das bei Eigentümerwechsel die Heizung gewechselt werden muss... Die Gasheizung ist 1991 eingebaut worden. Gas- Wasser- Meister sagt in einem Top-Zustand.
MUSS ich sie wechseln, oder könnte ich damit noch ein paar Jahren heizen?
8 Antworten
Nun gibt es wohl eine Verordnung, die besagt das bei Eigentümerwechsel die Heizung gewechselt werden muss...
Nein, für dich gilt das nicht :-O
MUSS ich sie wechseln
Nein: Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt lediglich vor, dass Konststanttemperaturheizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 verbaut wurden, bis Ende 2014 oder innerhalb von 2 Jahren bei Eigentümerwechsel erneuert werden müssen.
oder könnte ich damit noch ein paar Jahren heizen?
Ja. Nur verbrauchen moderne Brennwert- oder Niedertemperaturkessel deutlich weniger Brennstoff. Das läppert sich :-O
Du musst ja einen Ernegiepass der derzeitigen Energieefiizienzklasse bekommen, kannst weiterhin den Verkäufer um Einsicht seiner Brennstoffkosten der letzten Jahre bitten und mit denen eines neuen Kessels vergleichen um auszurechnen, wann sich das rechnet.
Hierbei sollte man einen unabhängigen Energieberater hinzuziehen
G imager761
Nun gibt es wohl eine Verordnung, die besagt das bei Eigentümerwechsel die Heizung gewechselt werden muss
Von so einer Verordnung höre ich zum ersten Mal. Hast du einen Link dazu?
Meines Wissens nach müssen lediglich ab 2015 Heizkessel, die älter als 30 Jahre alt sind, ausgetauscht werden.
Und wo steht da nun, dass bei Eigentümerwechsel die Heizung gewechselt werden muss?
Das gehts um die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die am 1. Mai in Kraft tritt. Die Austauschpflicht betrifft aber erstmal nur Heizungen (Öl- und Gasheizungen), die vor 1985 eingebaut wurden. Für eure Gasheizung ist laut EnEV nach 30 Jahren Schluss, ihr könnt also noch ein paar Jahre heizen :-) Hier findest du die Details zur Verordnung, vielleicht sind ja auch noch andere Fakten bei eurem Hauskauf relevant http://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/gesetzliche-vorgaben/energieeinsparverordnung-enev/
die heizung(kessel) muß nur ausgetauscht werden wenn sie die c0 bestimmungen nicht mehr bringt bzw wen sie nicht mehr zeitgemäss ist und dadurch zuviel kostet und die benötigte wärmeleistung nicht mehr bringt, aber wichtieger ist das die ventiele an der heizung alle 5 jahre ausgetauscht werden.
Heizungen müssen nach der Bundesimmissionsschutzverordnung erneuert werden, wenn sie die Grenzwerte des CO2 Ausstoßes überschreiten. Das stellt der zuständige Bezirksschornsteinfeger fest. Die Heizungen müssen dann ausgewechselt werden, egal ob die Häuser verkauft werden oder nicht.
Bei Eigentumswechsel müssen die Verkäufer dies dem Käufer mitteilen und ungefragt einen Gebäudeenergieausweis vorlegen.
Heizungen müssen nach der Bundesimmissionsschutzverordnung erneuert werden, wenn sie die Grenzwerte des CO2 Ausstoßes überschreiten.
Nicht nur: http://www.enev-2014.info/text-enev-2014.php
BImSchVO ist bereits seit Jahrzehnten Pflicht, die neue EnEV ist erst seit 1.Mai gültig. BimSchG dient der Abwehr von Gesundheitsgefahren, EnEV nur den Interessen der Wirtschaftlichkeit.
http://www.energiesparen-im-haushalt.de/energie/bauen-und-modernisieren/modernisierung-haus/altbausanierung/sanierungspflicht-hausbesitzer.html
das habe ich dazu gefunden...