Negativbescheinigung der Wohngeldbehörde auch notwendig, obwohl noch nie Wohngeld bezogen?
Hallo , Ich bin vor kurzem in einem anderen Bezirk Umgezogen und habe Wohngeld beantragt. dabei habe ist auch alle mögliche Unterlagen beigereicht. Nun bekomme ich eine Ablehnung unter der Begründung, dass ihnen eine Negativbescheinigung der ehemaligen Wohngeldamtes brauchen. ABER ich habe bis jetzt noch nie Wohngeld bezogen, habe so gut wie keinen Kontakt mit der Wohngeldbehörde gehabt. Was soll ich nun tun? Soll ich zu der wohngeldbehörde in meine ehemaligen Wohnbezirk gehen und mir eine Negativbescheinigung besorgen? Oder was kann ich sonst tun. (Außerdem habe ich jahrelang SGB 2 bezogen, bevor ich hierher bezogen bin.) (Habe auch eine 4 köpfige Familie)
2 Antworten
Bescheinigung beim alten Amt besorgen und dann beim neuen einreichen !
Wenn ihr Jahre lang ALG - 2 bezogen habt und ihr insgesamt 4 Personen seid,bist du dir dann sicher,das du bzw.ihr mit Wohngeld euren Bedarf laut SGB - ll abdecken könnt ?
Denn wenn du allein Verdiener bist und kein weiteres Einkommen vorhanden ist,wird das nach Abzug deiner Freibeträge ( § 11 b SGB - ll ) von deinem Nettoeinkommen euren Bedarf nicht decken.
Ihr würdet dann besser fahren,wenn ihr weiter eine ALG - 2 Aufstockung beim Jobcenter beantragen würdet.
Ja, hole dir eine Bescheinigung, dass du in deinem ehemaligen Wohnbezirk kein Wohngeld bezogen hast und gebe es bei der jetzt zuständigen Behörde ab.